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Zusatzstoffe im Visier der Koalition

2. June 2020By ASW

Das Werbeverbot ist als Gesetz noch nicht in trockenen Tüchern, das legt die SPD mit einem neuen-alten Thema nach: Die Aromen in E-Zigaretten und Liquids.




Abgestimmt mit der Unionsfraktion ist es nicht, aber es kommt schon ganz GroKo-mäßig daher; als „Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD“ zum „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“. Wie man hört, soll federführend der SPD-Bundestagsabgeordneten und bekennender Raucher Rainer Spiering sein. Das Papier liegt eGarage vor und wir haben darin gestöbert. Einleitend heißt es darin noch ganz positiv:
„Der Deutsche Bundestag stellt fest: …. Obwohl E-Zigaretten keinen Tabak enthalten und deutlich weniger Schadstoffe abgeben als Tabakprodukte, birgt ihr Konsum gesundheitliche Risiken.“

Und dann kommt auf Jugendliche und die Fruchtaromen, zu denen man viel folgt Stellung nimmt: „Aromastoffe, die z.B. mit Kirsch-, Erdbeer- oder Vanillenoten das Dampfen schon für Jugendliche attraktiv machen, sind allerdings häufig nach Lebensmittelrecht bzw. EU-Aromenverordnung (EG Nr. 1334/2008) geregelt. Welche Wirkung sie haben, wenn sie nicht verzehrt sondern inhaliert werden, ist unklar.“

Und dann folgt ein Forderungskatalog mit fünf Punkten an die Bundesregierung:

1.) Konsumuntersuchung des E-Zigarettenmarktes bei Jugendlichen und Neueinsteigern.
2.) Regelmäßige Überprüfung von Inhaltsstoffen wegen möglicher Gesundheitsgefährdung und suchtsteigernde Wirkung sowie eine stete Aktualisierung der Liste verbotener Inhaltsstoffe.
Zu beiden Punkten soll der Bundestag von der Bunderegierung regelmäßig informiert werden, spätestens aber zum 1.1.2022 und zum 1.1.2025.
3.) Soll eine Studie zu den Auswirkungen des Inhalierens von Aromen in E-Zigaretten und Tabakzigaretten durchgeführt werden – unter besonderer Berücksichtigung von den neuen Aromacards, die neuerdings von einem Zigarettenmulti ihren Päckchen beigelegt werden, weil ja für Fabrikzigaretten das Mentholverbot gilt.
4.) Prüfung ob und wenn ja welche neuen Aromastoffe neu in die Liste der verbotenen Inhaltsstoffe aufgenommen werden müssen.
5.) Eine Studie zu den gesundheitlichen Auswirkungen von so neuen Produkten wie All White-Produkten wie Nikotinbeutel, Nikotin Pouches und Nikopods.

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2. June 2020By ASW

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Abgestimmt mit der Unionsfraktion ist es nicht, aber es kommt schon ganz GroKo-mäßig daher; als „Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD“ zum „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“. Wie man hört, soll federführend der SPD-Bundestagsabgeordneten und bekennender Raucher Rainer Spiering sein. Das Papier liegt eGarage vor und wir haben darin gestöbert. Einleitend heißt es darin noch ganz positiv:
„Der Deutsche Bundestag stellt fest: …. Obwohl E-Zigaretten keinen Tabak enthalten und deutlich weniger Schadstoffe abgeben als Tabakprodukte, birgt ihr Konsum gesundheitliche Risiken.“

Und dann kommt auf Jugendliche und die Fruchtaromen, zu denen man viel folgt Stellung nimmt: „Aromastoffe, die z.B. mit Kirsch-, Erdbeer- oder Vanillenoten das Dampfen schon für Jugendliche attraktiv machen, sind allerdings häufig nach Lebensmittelrecht bzw. EU-Aromenverordnung (EG Nr. 1334/2008) geregelt. Welche Wirkung sie haben, wenn sie nicht verzehrt sondern inhaliert werden, ist unklar.“

Und dann folgt ein Forderungskatalog mit fünf Punkten an die Bundesregierung:

1.) Konsumuntersuchung des E-Zigarettenmarktes bei Jugendlichen und Neueinsteigern.
2.) Regelmäßige Überprüfung von Inhaltsstoffen wegen möglicher Gesundheitsgefährdung und suchtsteigernde Wirkung sowie eine stete Aktualisierung der Liste verbotener Inhaltsstoffe.
Zu beiden Punkten soll der Bundestag von der Bunderegierung regelmäßig informiert werden, spätestens aber zum 1.1.2022 und zum 1.1.2025.
3.) Soll eine Studie zu den Auswirkungen des Inhalierens von Aromen in E-Zigaretten und Tabakzigaretten durchgeführt werden – unter besonderer Berücksichtigung von den neuen Aromacards, die neuerdings von einem Zigarettenmulti ihren Päckchen beigelegt werden, weil ja für Fabrikzigaretten das Mentholverbot gilt.
4.) Prüfung ob und wenn ja welche neuen Aromastoffe neu in die Liste der verbotenen Inhaltsstoffe aufgenommen werden müssen.
5.) Eine Studie zu den gesundheitlichen Auswirkungen von so neuen Produkten wie All White-Produkten wie Nikotinbeutel, Nikotin Pouches und Nikopods.

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