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Zollregeln für E-Zigarette stehen – Einfuhr eines Liters erlaubt
Wie groß darf die Menge Liquids sein, die Privatpersonen über die Grenze bringen? Diese Frage wird ab Mitte des Jahres hochinteressant für alle Dampfer, denn dann wird in Deutschland eine hohe Steuer eingeführt.
Die Antwort liegt nun vor, der Zoll hat sie bei seinen Fachmeldungen veröffentlicht, und sie lautet: Einen Liter oder maximal zehn Kleinverpackungen. Und natürlich nur zu “privaten Zwecken”, genau wie bei den 800 Zigaretten, die eingeführt werden dürfen. Dabei handelt es sich allerdings nur um Richtwerte, denn Grundlage ist eine Regelung, die einen bestimmten Warenwert erlaubt. Im Zweifelsfall könnte die Frage, ob auch mehr als ein Liter möglich ist, also auch vor Gericht landen. Denn, so heißt es beim Zoll: “Die Einführung einer Höchstmenge mittels Rechtsverordnung für Substitute für Tabakwaren ist nicht möglich, da keine entsprechende Vorgabe im europäischen Recht besteht.”
Wofür gilt dieser Liter? Laut Zoll für alles, sowohl fertige Gemische als auch Zutaten, lautet die kurze Antwort. Die lange: “Die Richtmenge wurde unabhängig von der Darreichungsform als Fertigerzeugnis (Substanz, die unmittelbar zum Konsum in E-Zigaretten geeignet sind) oder als Mischkomponente (nikotinhaltige Substanzen, Aromen, Glyzerin, Propylenglykol, aus denen sich der Konsument eine individuell zu konsumierende Mischung selbst herstellt) festgelegt.” Wichtig: Auch Glyzerin und Propylenglykol, Rohstoffe, die vielen Zwecken dienen können, fallen nun unter die E-Zigaretten-Steuer und sind mit entsprechenden hohen Bußgeldern und Nachzahlungen bewehrt. Mal schauen, ob sich das als praktikabel erweist.
Bei Heat-not-Burn, also Tabakerhitzer, werden analog zu Zigaretten reguliert. 800 “Rauchportionen”, also Sticks, dürfen steuerfrei privat eingeführt werden. Eine genaue Angabe, ab wann diese Einfuhrhöchstmengen gelten, fehlt auf der Seite des Zolls. Es ist jedoch vermutlich davon auszugehen, dass sich Privatpersonen ab 1. Juli daran halten müssen, wenn die Steuer in Deutschland startet. Sie liegt zunächst bei 1,60 Euro pro 10-Milliliter-Flasche Liquid und steigt dann nach und nach auf das Doppelte.
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Wofür gilt dieser Liter? Laut Zoll für alles, sowohl fertige Gemische als auch Zutaten, lautet die kurze Antwort. Die lange: “Die Richtmenge wurde unabhängig von der Darreichungsform als Fertigerzeugnis (Substanz, die unmittelbar zum Konsum in E-Zigaretten geeignet sind) oder als Mischkomponente (nikotinhaltige Substanzen, Aromen, Glyzerin, Propylenglykol, aus denen sich der Konsument eine individuell zu konsumierende Mischung selbst herstellt) festgelegt.” Wichtig: Auch Glyzerin und Propylenglykol, Rohstoffe, die vielen Zwecken dienen können, fallen nun unter die E-Zigaretten-Steuer und sind mit entsprechenden hohen Bußgeldern und Nachzahlungen bewehrt. Mal schauen, ob sich das als praktikabel erweist.
Bei Heat-not-Burn, also Tabakerhitzer, werden analog zu Zigaretten reguliert. 800 “Rauchportionen”, also Sticks, dürfen steuerfrei privat eingeführt werden. Eine genaue Angabe, ab wann diese Einfuhrhöchstmengen gelten, fehlt auf der Seite des Zolls. Es ist jedoch vermutlich davon auszugehen, dass sich Privatpersonen ab 1. Juli daran halten müssen, wenn die Steuer in Deutschland startet. Sie liegt zunächst bei 1,60 Euro pro 10-Milliliter-Flasche Liquid und steigt dann nach und nach auf das Doppelte.