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Zoff um “Shake and Vape”
Es gibt Begriffe, die als „Marke“ eingetragen sind wie Fön oder solche, die im Sprachgebrauch wie selbstverständlich benutzt werden wie „Googeln“. Nun würde Google sicher nicht auf die Idee kommen, jeden zu verklagen, der dieses Wort benutzt. Anders in der Dampferszene.
Tatort war die Fachmesse „InterTabac“ in Dortmund vergangenes Wochenende.
Ein Stand hatte dort mit „Shake and Vape“ geworben.
Eigentlich nichts Besonderes, denkt man; es handelt sich um ein Wort, das in der Dampfercommunity alltäglich ist, sich wachsender Beliebtheit erfreut und im Internet bei Google in 0,47 Sekunden rund 13 Millionen Treffer (Selbstversuch von soeben) anzeigt.
Aber genau diesen Begriff ließ sich ein Mitwettbewerber als „Marke“ beim Patentamt schützen mit der Registernummer 302017209683. Und ließ dann dem Konkurrenten auf der Messe eine Abmahnung wegen Markenrechtsverstoß zustellen.
Das heißt, ein Begriff, der ein Handlungsvorgehen eines Konsumenten wiedergibt wie zum Beispiel Rauchen oder Windeln, wurde als originäre Marke beim Patentamt registriert.
Der betroffene Aussteller ist Mitglied beim BfTG, Bündnis für Tabakfreien Genuss. Diese hat nun für ihr Mitglied gestern beim Deutschen Patent- und Markenamt in München die vollständige Löschung der „Marke“ „Shake and Vape“ beantragt. Begründung: Es handelt sich nicht um eine „Marke“ im Sinne des Markengesetzes, sondern um eine „Konsumform“, wie es in der Löschungsbegründung heißt.
Es sind wohl noch mehr Abmahnungen wegen Markenrechtsverstößen zu erwarten; in einem Post fordert der BfTG Betroffene auf, sich beim Verband zu melden.
Eine spannende Geschichte aus der wachsenden Shake-and-Vape-Szene mit viel Ärgerpotenzial für alle Beteiligten, die Dampfer, die Hersteller, Händler und vor allem für Rechtsanwälte.
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Eigentlich nichts Besonderes, denkt man; es handelt sich um ein Wort, das in der Dampfercommunity alltäglich ist, sich wachsender Beliebtheit erfreut und im Internet bei Google in 0,47 Sekunden rund 13 Millionen Treffer (Selbstversuch von soeben) anzeigt.
Aber genau diesen Begriff ließ sich ein Mitwettbewerber als „Marke“ beim Patentamt schützen mit der Registernummer 302017209683. Und ließ dann dem Konkurrenten auf der Messe eine Abmahnung wegen Markenrechtsverstoß zustellen.
Das heißt, ein Begriff, der ein Handlungsvorgehen eines Konsumenten wiedergibt wie zum Beispiel Rauchen oder Windeln, wurde als originäre Marke beim Patentamt registriert.
Der betroffene Aussteller ist Mitglied beim BfTG, Bündnis für Tabakfreien Genuss. Diese hat nun für ihr Mitglied gestern beim Deutschen Patent- und Markenamt in München die vollständige Löschung der „Marke“ „Shake and Vape“ beantragt. Begründung: Es handelt sich nicht um eine „Marke“ im Sinne des Markengesetzes, sondern um eine „Konsumform“, wie es in der Löschungsbegründung heißt.
Es sind wohl noch mehr Abmahnungen wegen Markenrechtsverstößen zu erwarten; in einem Post fordert der BfTG Betroffene auf, sich beim Verband zu melden.
Eine spannende Geschichte aus der wachsenden Shake-and-Vape-Szene mit viel Ärgerpotenzial für alle Beteiligten, die Dampfer, die Hersteller, Händler und vor allem für Rechtsanwälte.
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