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Zigarettenverband wirft Landwirtschaftsministerium Schädigung der Wettbewerbsfähigkeit vor
Das ist doch mal harter Tobak: DZV und VdR werfen dem Landwirtschaftsministerium eine Beschädigung der deutschen Wettbewerbsfähigkeit vor.
Der versandte Referentenentwurf hat die Verbände so erzürnt, dass sie gleich per Pressemitteilung ihrem Ärger Luft gemacht haben. Unmögliche Umsetzungsfristen und überzogene Regulierungswut werden zum Sargnagel für mittelständische Tabakhersteller, heißt es da.
Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) kritisiert die bis heute fehlende Planungs- und Rechtssicherheit für alle Unternehmen auf das Schärfste und fordert eine Regulierung mit Augenmaß. „Ziel muss eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie sein, um nationale Alleingänge zu Lasten der Wirtschaft, der Verbraucher und des Bundeshaushaltes zu verhindern“, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.
Die durch das Gesetz notwendig werdenden Umstellungen in der Produktion und bei der Verpackung sind in der Kürze der Zeit nicht zu leisten. Die Umstellungsfrist zum 20.05.2016 ist für die deutschen Tabakhersteller nicht zu halten. Ein Gutachten der HTWK Leipzig attestiert für Zigaretten eine Umsetzungsfrist von 15 Monaten, bei Feinschnitttabak sind es mindestens 18 Monate. Es droht ein Stillstand der Produktion.
Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) ist daher extrem besorgt: „Ich weiß nicht mehr, was unsere Mitgliedsfirmen ihren Mitarbeitern in der Produktion sagen sollen. Ohne praktikable Übergangsfristen muss ein Produktionsstopp ab Mai 2016 in Erwägung gezogen werden.“
Ausführlich beim Zigarettenverband.
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Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) kritisiert die bis heute fehlende Planungs- und Rechtssicherheit für alle Unternehmen auf das Schärfste und fordert eine Regulierung mit Augenmaß. „Ziel muss eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie sein, um nationale Alleingänge zu Lasten der Wirtschaft, der Verbraucher und des Bundeshaushaltes zu verhindern“, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.
Die durch das Gesetz notwendig werdenden Umstellungen in der Produktion und bei der Verpackung sind in der Kürze der Zeit nicht zu leisten. Die Umstellungsfrist zum 20.05.2016 ist für die deutschen Tabakhersteller nicht zu halten. Ein Gutachten der HTWK Leipzig attestiert für Zigaretten eine Umsetzungsfrist von 15 Monaten, bei Feinschnitttabak sind es mindestens 18 Monate. Es droht ein Stillstand der Produktion.
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Ausführlich beim Zigarettenverband.
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