Eigentlich ist heute der Tag des Aprilscherzes – aber das Folgende ist wirklich keiner.
Heute tagte per Videokonferenz die in häuslicher Quarantäne befindliche Bundeskanzlerin zuerst mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer, danach tagte das Bundeskabinett unter Leitung der zugeschalteten Kanzlerin, gefolgt von einer Audio-Pressekonferenz mit Podcast.
Wichtig aber ist, was als „vertraulich“ gekennzeichnet ist und eGarage vorliegt: Der Zeitplan des geplanten Werbeverbots, das als federführendes Ressort vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingebracht wurde, der sogenannte „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes, hier: Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf“ – so steht es in der Vorhabendokumentation der Bundesregierung.
Danach wird das Bundeskabinett auf seiner Sitzung am 8. April 2020 dem Vorhaben zustimmen, danach erfolgt die Erste Lesung der Koalitionsinitiative im Bundestag am 17. Juni, die Zweite und Dritte Lesung ist geplant für den 2. Juli.
Da der Bundesrat der Koalitionsinitiative noch zustimmen muss, käme vor der Parlamentarischen Sommerpause nur noch ein Termin in Frage – und zwar Freitag, der 4. Juli 2020.
Als Zielsetzung wird festgehalten, dass die Einigung der Koalitionsfraktionen von Ende 2019 umgesetzt werden sollen im Tabakrecht.
Über die vorgesehenen Änderungen hatten wir schon verschiedentlich berichtet – nochmal in Kürze aus dem Papier: Werbeverbote gelten für Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter, nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter sollen durch Gleichstellung mit nikotinhaltigen Produkten reguliert werden. Dies dient dem Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschäden, so die Argumentation in der Vorhabendokumentation.