Kaum zurück aus der Sommerpause ist das politische Berlin wieder am Rotieren. Das gilt nicht nur für den gerade vorgelegten Haushalt, sondern auch für das Werbeverbot, das der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, CSU, vorlegte.
Das sogenannte „Tabakänderungsgesetz“, das in der Bundestags-Drucksache 18/8962 – wir berichteten verschiedentlich darüber: Werbeverbote für legale Produkte widersprechen dem Freiheitsgedanken, Neues zum Werbeverbot – ist wohl passé.
Erste Gerüchte waberten Anfang der Woche entlang der Spree: Aus einem Ministerium hieß es dazu „das Werbeverbot ist vom Tisch“.
Aber es gilt das Prinzip der zweiten Quelle. Und das wohl entscheidende Indiz ist die Absetzung der Öffentlichen Anhörung des für das Gesetz federführenden Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft. Dazu heißt es aus dem Ausschusssekretariat gestern lapidar: „dass am 19. September 2016 keine Öffentliche Anhörung bezüglich des „Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ (BT-Drs. 18/8962) im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft vorgesehen ist.“ Die Äußerung liegt eGarage vor.
Die Zahl der Gegner wurde immer größer, die Stimmen immer lauter; von der Lebensmittelindustrie und Werbewirtschaft über den BDI bis hin zu den betroffenen Branchen aus Tabakwirtschaft und Dampferszene.
Letztgenannte hätten am meisten zu verlieren, denn – alter Spruch der Marketingszene – wer nicht wirbt wird vergessen. Für neue und innovative Produkte wie die E-Zigarette würde das das Aus bedeuten, noch bevor sie an den Start gehen.
Wie man hört, soll nicht nur das Bundeswirtschaftsministerium sondern auch die CDU-Fraktionsspitze sich gegen das geplante Werbeverbot ausgesprochen haben. Sieht nach einer stillen Beerdigung im kleinsten Kreis aus. Hoffentlich bleibt es dabei, wir bleiben dran.