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Das Plenum des Bundestags. Foto: Shutterstock.com / 360b

Werbeverbot und E-Zigaretten

3. February 2019By ASW

Kaum hat die frohe Kunde aus Großbritannien „Dampfen hilft beim Rauchstopp“ das Festland und die Medienlandschaft erobert, schon wird die Frage nach weiteren Werbeverboten im Bundestag gestellt.




Diesmal geht es um die Frage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, die wie folgt lautet: Plant die Bundesregierung noch in dieser Wahlperiode ein Verbot oder eine Einschränkung der Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten auf den Weg zu bringen? Gestellt und beantwortet wurde sie in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 30. Januar.
Die Antwort lieferte der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel, CSU aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Das schönste Wort darin lautet „Diskontinuität“, die restliche Ausführung lautet so und lässt Bedrohliches ahnen:

„Die Verringerung des Tabakkonsums und ein möglichst umfassender Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens sind vordringliche gesundheitspolitische Ziele, die von der Bundesregierung mit aufeinander abgestimmten präventiven, gesetzlichen und strukturellen Maßnahmen verfolgt werden. Hier ist es wichtig, insbesondere Jugendliche vom Rauchen abzuhalten und ihnen den Ausstieg aus dem Rauchen zu erleichtern. Dies ist auch der Ansatz der europäischen Tabakproduktrichtlinie, die mit dem Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung in nationales Recht umgesetzt wurde.

In Deutschland ist Werbung für Tabak und nikotinhaltige elektronische Zigaretten in der Presse und in anderen gedruckten Veröffentlichungen verboten. Ebenfalls verboten ist Werbung in den Diensten der Informationsgesellschaft, das heißt insbesondere im Internet, in Hörfunk und Fernsehen. Tabakunternehmen dürfen auch keine Hörfunkprogramme, Veranstaltungen oder Aktivitäten sponsern, die grenzüberschreitende Wirkung haben.

Die Bundesregierung hatte im April 2016 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vorgelegt, mit dem weitere Beschränkungen der Werbung für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten eingeführt werden sollten. Dieser Gesetzentwurf wurde in der 18. Legislaturperiode nicht im Bundestag beraten und unterfiel somit der Diskontinuität.

Die politische Diskussion zur Ausweitung der bestehenden Werbeverbote ist noch nicht abgeschlossen.”

Bleibt nur zu hoffen, dass alle Verantwortlichen für weitere Entscheidungen auch die mannigfaltigen Berichte zur neuesten E-Zigaretten Studie lesen.

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3. February 2019By ASW

Kaum hat die frohe Kunde aus Großbritannien „Dampfen hilft beim Rauchstopp“ das Festland und die Medienlandschaft erobert, schon wird die Frage nach weiteren Werbeverboten im Bundestag gestellt.




Diesmal geht es um die Frage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, die wie folgt lautet: Plant die Bundesregierung noch in dieser Wahlperiode ein Verbot oder eine Einschränkung der Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten auf den Weg zu bringen? Gestellt und beantwortet wurde sie in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 30. Januar.
Die Antwort lieferte der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel, CSU aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Das schönste Wort darin lautet „Diskontinuität“, die restliche Ausführung lautet so und lässt Bedrohliches ahnen:

„Die Verringerung des Tabakkonsums und ein möglichst umfassender Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens sind vordringliche gesundheitspolitische Ziele, die von der Bundesregierung mit aufeinander abgestimmten präventiven, gesetzlichen und strukturellen Maßnahmen verfolgt werden. Hier ist es wichtig, insbesondere Jugendliche vom Rauchen abzuhalten und ihnen den Ausstieg aus dem Rauchen zu erleichtern. Dies ist auch der Ansatz der europäischen Tabakproduktrichtlinie, die mit dem Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung in nationales Recht umgesetzt wurde.

In Deutschland ist Werbung für Tabak und nikotinhaltige elektronische Zigaretten in der Presse und in anderen gedruckten Veröffentlichungen verboten. Ebenfalls verboten ist Werbung in den Diensten der Informationsgesellschaft, das heißt insbesondere im Internet, in Hörfunk und Fernsehen. Tabakunternehmen dürfen auch keine Hörfunkprogramme, Veranstaltungen oder Aktivitäten sponsern, die grenzüberschreitende Wirkung haben.

Die Bundesregierung hatte im April 2016 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vorgelegt, mit dem weitere Beschränkungen der Werbung für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten eingeführt werden sollten. Dieser Gesetzentwurf wurde in der 18. Legislaturperiode nicht im Bundestag beraten und unterfiel somit der Diskontinuität.

Die politische Diskussion zur Ausweitung der bestehenden Werbeverbote ist noch nicht abgeschlossen.”

Bleibt nur zu hoffen, dass alle Verantwortlichen für weitere Entscheidungen auch die mannigfaltigen Berichte zur neuesten E-Zigaretten Studie lesen.

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