Werbeverbot, Regulierung – und Bewertung

Foto: Inge Eberhardt

Irgendwann kurz vor Mitternacht zum vergangenen Freitag das Parlament dem Werbeverbot der GroKo-Bundestagsfraktionen zugestimmt. eGarage ordnet ein.




Fangen wir mit dem sehr lesenswerten Meinungs-Blick der Eidgenossen in der „Neue Zürcher Zeitung“, kurz NZZ, vom Freitag an. Die Überschrift spricht schon Bände: „Auf dem Weg zum Nanny-Staat“ titelt der Autor René Höltschi seine Einordnung der Berliner Abstimmung zum Ende der Tabakwerbung. Er hinterfragt das Bild des mündigen Bürgers in den Augen des von ihm gewählten Abgeordneten, der den Gesundheits- und Jugendschutz höher bewertet als die unternehmerische Freiheit, die Berufs- und Meinungsfreiheit, und – so die Liberalen in der Debatte – den Einzelnen vor allem weltlichen Ungemach schützen möchte. Und der Kommentator stellt die Frage nach der viel beschworenen Domino-Theorie und spricht weitere mögliche Verbotskandidaten an wie zucker- und fetthaltige Produkte, Glücksspiel, Alkohol, PS-Starke Auots und und und – eine beliebig fortzusetzende Reihe. Die Werber werden sich die Augen reiben, denn gerade diese Branchen verfügen über fette Werbeetats.

Nun kommen wir zu den Folgen bzw. der Umsetzung des Werbeverbots und Neuerungen in der Produktregulierung. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss, der BfTG, informiert seine Mitglieder über die Einbeziehung von nikotinfreien Liquids in das Tabakerzeugnisgesetz. Danach unterliegen alle Liquids, „egal ob Aromen, Longfills, Shortfills, Basen oder Shots“ der Regulierung und müssen so eine Registrierung durchlaufen – mit sechs-monatiger Übergangsfrist ab Januar 2021. Gleichzeitig aber wurde ein Verkaufsverbot für größere Einheiten über 10 ml bei nikotinfreien Produkten verhindert. Und eine Abverkaufsübergangsfrist für vor dem 1. Januar 2021 auf dem Markt befindlichen nikotinfreien Produkten ist bis zum 31. März 2021 garantiert. Das besagte Werbevrbot für E-Zigaretten gilt ab dem 1. Januar 2024 – die Anerkennung eines „jungen“ und less harmfull-Produktes. Das Werbeverbot im Internet/social media für E-Zigaretten ab Januar 2021 gilt auch auf nikotinfreie Liquids.
Im Händlerschreiben wird das wichtige nächste Target genannt: ein „Aromen“-Verbot für E-Zigaretten muss verhindert werden.