Als Chronist und Beobachter tut man sich schon mehr als schwer mit der Umsetzung des Tabakwerbeverbots in Corona-Krisenzeiten.
Eigentlich möchte man sich schon gar nicht mehr des Themas „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes; hier: Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf“ annehmen. Anlässlich der letzten Sitzung des Bundeskabinetts am vergangenen Mittwoch stand es zwar auf der Agenda, wurde aber mal wieder sang- und klanglos gestrichen.
Im Mai sind nun folgende Termine für die nächsten Treffen der Regierung im Kanzleramt vorgesehen: 06.05.2020, 13.05.2020, 20.05.2020, 27.05.2020. Allerdings ist auf keinem der Kabinettzeitplanungen für diese Treffen das Vorhaben zu finden.
Das bietet natürlich Raum für Spekulationen und kleinen Übungen in der Disziplin der Hellseherei. So titelt der „Spiegel“ gestern in seiner Online-Ausgabe: „Vorrang für Krisenmanagement Coronavirus bremst Tabakwerbeverbot aus“. Dabei machen die Autoren Probleme und Meinungsverschiedenheiten bei nikotinfreien Nachfüllbehältern für E-Zigaretten aus. Das große Oberthema ist Shake-and-Vape und die Gleichbehandlung von nikotinhaltigen und nikotinfreien Liquids. Bundesjustizministerium und das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium plädieren demnach, so der „Spiegel“, für eine 12-monatige Abverkaufsfrist, gegen die sich die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig, CSU, heftig zur Wehr setzt.
Und der Gesundheitsfachmann der SPD, der in kaum einer Fernsehdiskussion zum Thema Corona als Epidemiologe derzeit fehlt, Karl Lauterbach, will sich dahinterklemmen, damit der EU endlich Genüge getan wird und das Werbeverbot auch in Deutschland umgesetzt wird. Geplant war dies ursprünglich zum 1. Januar 2021 in Stufen für Tabakprodukte, Tabakerhitzer und E-Zigaretten.
Irgendwie klingt das nicht nach einer schnellen und geräuschlosen Einigung oder gar Umsetzung, aber wer weiß das schon in diesen Tagen.