Werbeverbot im Ausschuss Ernährung und Landwirtschaft

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Der im Bundestag für Tabakprodukte – und darunter fallen auch E-Zigaretten – zuständige Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hatte gestern zur Anhörung geladen. Acht Experten. Zwei Lager. Hier die Positionen.

Das Ergebnis, das nicht weiter erstaunt, gleich vorab: sechs Fachleuten zu zwei für Werbeverbot. Die Argumente kennen alle, hier nochmals kurz zusammengefasst.

Gegen das Werbeverbotsprach sich der Chef des Zigarettenverbandes DZV, Jan Mücke, aus und bediente sich der Daten aus der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung, wonach die Zahl der jugendlichen Raucher von 28 auf etwas über sieben Prozent gesunken sei. Das Ziel des Jugendschutzes sei damit weitgehend erreicht, dem stünden die unternehmerische Freiheit gegenüber. Schützenhilfe bekam er von Christoph Degenhart von der Uni Leipzig. Er erkannte in den angestrebten Werbeverboten eine staatliche Reglementierung für als sozial unverträglich und als schädlich erachtete Waren. Und definierte Werbung als grundgesetzliches geschütztes Moment der unternehmerischen Kommunikation, ein Verbot als Grundrechtseingriff.

 Die stark besetzteSeite der Werbeverbotsbefürworter  konterte mit dem Suchtforscher Daniel Kotz von der Uni Düsseldorf, der in der Werbung die Ursache für den stetig hohen Raucheranteil in Deutschland erkannte. Diese Argumentation wurde auch von Ute Mons vom DKFZ vertreten, schließlich erkannte sie in der Außenwerbung eine „Schutzlücke“ für Jugendliche, die besonders für Werbung empfänglich seien.

Tobias Effertz vonder Uni Hamburg, der sich mit den Folgekostenberechnungen des Rauchens befasst, die er auf jährlich 97 Milliarden Euro taxiert, sprach sich für ein totales Werbeverbot unter Einbeziehung der E-Zigarette aus. Schließlich wäre da auch Nikotin enthalten. Reiner Hanewinkel vom Institut für Therapie- und Gesundheitsförderung berief sich bei seiner Forderung nach dem Verbot auf Untersuchungen, nach denen ein relevanter Zusammenhang zwischen Werbung und Konsum bei Kindern und Jugendlichen sowohl bei Tabakzigaretten als auch bei E-Zigaretten bestehe.

Frank Henkler-Stephani von der Bundesanstalt für Risikobewertung brachte vor, dass in Ländern mit Werbebeschränkungen die Raucherquote geringer sei als in Deutschland. Unter toxikologischen Gesichtspunkten sei die Tabakzigarette das risikoreichste Tabakerzeugnis.

Und hier geht es zu „heute im bundestag“ und dem ausführlichen Bericht:  https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvLS81ODM2NDg=&mod=mod454590