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Werbeverbot: Der nächste Vorschlag

27. Februar 2019By ASW

Die Zeitungen waren gestern voll mit dem Thema: Werbeverbot für Tabakwaren. Das befürworten 69 Prozent der Deutschen.




Das ist das Ergebnis einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft und Wasser auf die Mühlen der Werbeverbotsbefürworter, die sich gestärkt sehen durch das Umfrageergebnis. Der Riss geht quer durch die langsam wachgeküsste Unionsfraktion. Die Ordnungspolitiker unter dem Vertreter des Wirtschaftsflügel und des Mittelstandes Carsten Linnemann einerseits, die weitere Werbeverbote fürchten, und andererseits die Verbotsvertreter mit der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Gitta Connemann und der Drogenbeauftragten mit Europa-Ambitionen Marlene Mortler, CSU. Dazwischen steht der neue Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus, der das Thema – so hört man aus den Unionskreisen – als wenig interessant erachtet, mit dem man nichts gewinnen kann.
Vor drei Wochen kam ein vierseitiges Unions-Papier um die Ecke, in dem ein GroKo-Kompromiss-Vorschlag niedergefasst wurde mit Evaluierung, Bestandsschutz für kommunale Werbeverträge und weitere Werbemöglichkeiten für E-Zigaretten.

eGarage liegt nun der neueste Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Abstimmung mit der SPD vor. Nur noch eine Seite, der Titel lautet jetzt: „WHO-Tabakrahmenkonvention 1:1 umsetzen“. Es folgen zwei erklärende Absätze zur Begründung des Werbeverbots und der Hinweis auf die deutsche Verpflichtung zur Vertragstreue.

Da die Werbung für Tabakprodukte weitestgehend schon reguliert ist, reichen drei Spiegelstriche für den Rest:

– Verbot der Außenwerbung,
– Beschränkung der Kinowerbung,
– Beschränkung der gewerbsmäßigen kostenlosen Abgabe

So lautet der wörtliche Text.

Danach kommt die Auflistung weiter zulässiger Werbeoptionen im Sinne der 1:1-Umsetzung wie Sponsoring von nationalen Veranstaltungen (damit sind wohl die Parteitage gemeint), Kinowerbung mit Altersfreigabe ab 18 Jahren (Gewaltexzessfilme und Pornos), Werbung in und an den Räumen des Fachhandels, gewerbsmäßige kostenlose Abgabe von Tabakprodukten im Rahmen von Veranstaltungen oder Aktivitäten an Volljährige (da muss man z. B. seinen Namen richtig buchstabieren können für eine Gratiszigarette), markenspezifische Gestaltungsmöglichkeiten auf Packungen (gemeint ist z.B. das rote Dach auf weißem Grund).

Aber wie stets kommt der Hammer aus Sicht der E-Zigaretten-Nutzer zum Schluss: „Offen sind – die Dauer der Übergangsfrist sowie – die Einbeziehung von Tabakerhitzern“.

Da kann man nur den Lobbyisten mit dem roten Dach gratulieren. Offenbar soll es für Tabakerhitzer Ausnahmen geben. Und es bleibt die Frage: Was geschieht mit den E-Zigaretten? Ist es nun gut oder schlecht, hier nicht aufgeführt zu sein? Wie man aus „für gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen“ hört, könnte der Erhalt des Werbefreiheit für die E-Zigarette mit weiteren Regulierungen verbunden sein – und da steht unter anderem Shake and Vape auf der Agenda.

Zum Schluss noch ein weiteres Ergebnis der Forsa-Umfrage: Für ein Verbot der Alkohol-Werbung sprachen sich 58 Prozent aus; ein Schelm, der Böses dabei denkt: Herzlich willkommen in der Verbotswelt.

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Die Zeitungen waren gestern voll mit dem Thema: Werbeverbot für Tabakwaren. Das befürworten 69 Prozent der Deutschen.




Das ist das Ergebnis einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft und Wasser auf die Mühlen der Werbeverbotsbefürworter, die sich gestärkt sehen durch das Umfrageergebnis. Der Riss geht quer durch die langsam wachgeküsste Unionsfraktion. Die Ordnungspolitiker unter dem Vertreter des Wirtschaftsflügel und des Mittelstandes Carsten Linnemann einerseits, die weitere Werbeverbote fürchten, und andererseits die Verbotsvertreter mit der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Gitta Connemann und der Drogenbeauftragten mit Europa-Ambitionen Marlene Mortler, CSU. Dazwischen steht der neue Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus, der das Thema – so hört man aus den Unionskreisen – als wenig interessant erachtet, mit dem man nichts gewinnen kann.
Vor drei Wochen kam ein vierseitiges Unions-Papier um die Ecke, in dem ein GroKo-Kompromiss-Vorschlag niedergefasst wurde mit Evaluierung, Bestandsschutz für kommunale Werbeverträge und weitere Werbemöglichkeiten für E-Zigaretten.

eGarage liegt nun der neueste Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Abstimmung mit der SPD vor. Nur noch eine Seite, der Titel lautet jetzt: „WHO-Tabakrahmenkonvention 1:1 umsetzen“. Es folgen zwei erklärende Absätze zur Begründung des Werbeverbots und der Hinweis auf die deutsche Verpflichtung zur Vertragstreue.

Da die Werbung für Tabakprodukte weitestgehend schon reguliert ist, reichen drei Spiegelstriche für den Rest:

– Verbot der Außenwerbung,
– Beschränkung der Kinowerbung,
– Beschränkung der gewerbsmäßigen kostenlosen Abgabe

So lautet der wörtliche Text.

Danach kommt die Auflistung weiter zulässiger Werbeoptionen im Sinne der 1:1-Umsetzung wie Sponsoring von nationalen Veranstaltungen (damit sind wohl die Parteitage gemeint), Kinowerbung mit Altersfreigabe ab 18 Jahren (Gewaltexzessfilme und Pornos), Werbung in und an den Räumen des Fachhandels, gewerbsmäßige kostenlose Abgabe von Tabakprodukten im Rahmen von Veranstaltungen oder Aktivitäten an Volljährige (da muss man z. B. seinen Namen richtig buchstabieren können für eine Gratiszigarette), markenspezifische Gestaltungsmöglichkeiten auf Packungen (gemeint ist z.B. das rote Dach auf weißem Grund).

Aber wie stets kommt der Hammer aus Sicht der E-Zigaretten-Nutzer zum Schluss: „Offen sind – die Dauer der Übergangsfrist sowie – die Einbeziehung von Tabakerhitzern“.

Da kann man nur den Lobbyisten mit dem roten Dach gratulieren. Offenbar soll es für Tabakerhitzer Ausnahmen geben. Und es bleibt die Frage: Was geschieht mit den E-Zigaretten? Ist es nun gut oder schlecht, hier nicht aufgeführt zu sein? Wie man aus „für gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen“ hört, könnte der Erhalt des Werbefreiheit für die E-Zigarette mit weiteren Regulierungen verbunden sein – und da steht unter anderem Shake and Vape auf der Agenda.

Zum Schluss noch ein weiteres Ergebnis der Forsa-Umfrage: Für ein Verbot der Alkohol-Werbung sprachen sich 58 Prozent aus; ein Schelm, der Böses dabei denkt: Herzlich willkommen in der Verbotswelt.

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