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Foto: Shutterstock.com / Sebastian Duda

Weitere Klagen gegen „schwarze“ Schafe

16. Dezember 2018By ASW

Erst im Juni dieses Jahres gab es ein Urteil des Landgerichts Hamburg wegen Verstoßes gegen die sechsmonatige Meldepflicht von E-Zigaretten – und jetzt werden noch mehr angeklagt.




Lange hörte man kaumetwas vom Verband des eZigarettenhandels, kurz VdeH, jetzt meldet er sich mit Klageandrohungen zurück. Und holt gleich groß aus. Es geht um Wettbewerbsverzerrungen und Wettbewerbsvorteilsnahme durch Ignorieren der deutschen Gesetze seitens Onlineanbietern aus dem europäischen Raum und aus China – und auch Händlern aus Deutschland. Diese bedienen sich der Onlineportale Ebay und Amazon, umgehen aber durch schlichtes Missachten die deutsche Gesetzgebung und die sechs-Monats-Frist. So verschaffen sich einen Vorteil gegenüber den gesetzestreuen Händlern. Ein Ärgernis und gleichzeitig eine Benachteiligung der seriösen Marktteilnehmer. Jetzt hagelt es seitens des VdeH Abmahnungen an Pflichtvergessene.  Aber man hat auch keine Scheu vor den großen Online-Portal-Tieren. Diese werden nach eigenen Angaben schriftlich auf die Rechtsverstöße hingewiesen – teils mit Erfolg, wie der 1.Vorsitzende des VdeH, Michal Dobrajc, in seiner Presseerklärung schrieb: „Wir können es nicht hinnehmen, dass sich einzelneschwarze Schafe einfach darüber hinwegsetzen und sich so einen unlauterenVorteil verschaffen.“  

Als erstes deutsches Unternehmen ging der Hamburger Großhändler InnoCigs im Februar 2017 gegen einen französischen Mitwettbewerber vor, der seine Ware eben nicht ordnungsgemäß hatte registrieren lassen. Und erwirkte eine Einstweilige Verfügung – eGarage berichtete.

Dann kam im Sommer 2018der nächste Prozess, nun gegen Be Posh. Auch diesmal wurde die Mitteilungspflichtvon E-Zigaretten-Produkten sechs Monate vor Inmarktbringen gemäß der Tabakerzeugnisverordnung, der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie TDP 2,  verstoßen. Wieder gewann der Kläger – und im Nachgang gab Be Posh sein Dampf-Geschäft ganz auf.




Gesetze sind aber immer nur so gut wie die Kontrolle von deren Umsetzung oder Beachtung. Eigentlich ist es die originäre Aufgabe von staatlichen Behörden die Einhaltung der Gesetze zu überwachen und zu gewährleisten. Und erst im zweiten Schritt sollte dies durch Konkurrenzbeobachtung und entsprechendes rechtliches Intervenieren stattfinden. Manchmal muss man wohl den zweiten Schritt vor dem ersten machen –in der Hoffnung, dass die staatliche Kontrolle bald funktioniert.

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16. Dezember 2018By ASW

Erst im Juni dieses Jahres gab es ein Urteil des Landgerichts Hamburg wegen Verstoßes gegen die sechsmonatige Meldepflicht von E-Zigaretten – und jetzt werden noch mehr angeklagt.




Lange hörte man kaumetwas vom Verband des eZigarettenhandels, kurz VdeH, jetzt meldet er sich mit Klageandrohungen zurück. Und holt gleich groß aus. Es geht um Wettbewerbsverzerrungen und Wettbewerbsvorteilsnahme durch Ignorieren der deutschen Gesetze seitens Onlineanbietern aus dem europäischen Raum und aus China – und auch Händlern aus Deutschland. Diese bedienen sich der Onlineportale Ebay und Amazon, umgehen aber durch schlichtes Missachten die deutsche Gesetzgebung und die sechs-Monats-Frist. So verschaffen sich einen Vorteil gegenüber den gesetzestreuen Händlern. Ein Ärgernis und gleichzeitig eine Benachteiligung der seriösen Marktteilnehmer. Jetzt hagelt es seitens des VdeH Abmahnungen an Pflichtvergessene.  Aber man hat auch keine Scheu vor den großen Online-Portal-Tieren. Diese werden nach eigenen Angaben schriftlich auf die Rechtsverstöße hingewiesen – teils mit Erfolg, wie der 1.Vorsitzende des VdeH, Michal Dobrajc, in seiner Presseerklärung schrieb: „Wir können es nicht hinnehmen, dass sich einzelneschwarze Schafe einfach darüber hinwegsetzen und sich so einen unlauterenVorteil verschaffen.“  

Als erstes deutsches Unternehmen ging der Hamburger Großhändler InnoCigs im Februar 2017 gegen einen französischen Mitwettbewerber vor, der seine Ware eben nicht ordnungsgemäß hatte registrieren lassen. Und erwirkte eine Einstweilige Verfügung – eGarage berichtete.

Dann kam im Sommer 2018der nächste Prozess, nun gegen Be Posh. Auch diesmal wurde die Mitteilungspflichtvon E-Zigaretten-Produkten sechs Monate vor Inmarktbringen gemäß der Tabakerzeugnisverordnung, der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie TDP 2,  verstoßen. Wieder gewann der Kläger – und im Nachgang gab Be Posh sein Dampf-Geschäft ganz auf.




Gesetze sind aber immer nur so gut wie die Kontrolle von deren Umsetzung oder Beachtung. Eigentlich ist es die originäre Aufgabe von staatlichen Behörden die Einhaltung der Gesetze zu überwachen und zu gewährleisten. Und erst im zweiten Schritt sollte dies durch Konkurrenzbeobachtung und entsprechendes rechtliches Intervenieren stattfinden. Manchmal muss man wohl den zweiten Schritt vor dem ersten machen –in der Hoffnung, dass die staatliche Kontrolle bald funktioniert.

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