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Warten auf die EU-Kommission
Samuel Beckett verdankt seinen Weltruhm in erheblichen Teilen dem absurden Theaterstück “Warten auf Godot”, das es zum geflügelten Wort geschafft hat.
Denn am Ende der Erzählung warten die beiden Landstreicher immer noch auf einen dritten Mann und sind sich nicht einmal mehr sicher, ob es eine Verabredung gab. Ähnlich ist die Lage bei den “Verbrauchsteuervorschriften für Tabak”, wie die Tabaksteuerrichtlinie formell korrekt heißt. Daran werkelt die Europäische Kommission nun schon viele Jahre. Der erste Bericht dazu entstand 2015. 2016 (!) forderten die Mitgliedsstaaten der EU die Kommission auf, Vorbereitungen für eine Neufassung zu treffen. Eine Bewertung der bisherigen Regeln ist inzwischen bald vier Jahre alt. Und knapp ein Jahr ist es her, dass, schon damals spät, endlich ein Reformvorschlag auf dem Tisch liegen sollte. Nicht mehr sehr lange und die Reform schafft es mit dem zehnjährigen Jubiläum in die Hall of Fame des Bürokratismus.
Kommt da überhaupt noch was? Man zweifelt inzwischen beinahe dran. Denn auch auf den neuesten Tagesordnungen des von Ursula von der Leyen (CDU) geführten Kommissionskollegiums, die bis Ende November reichen, taucht das Thema nicht auf. Es wird wohl 2024 werden. Und dann ist es erst einmal nur ein Vorschlag, wohlgemerkt. Der lange Weg einer Positionsfindung der Mitgliedsstaaten und die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament stehen dann noch bevor.
Ein direktes Problem scheint das auf den ersten Blick nicht zu sein. Es geht im Kern um die Festlegung einer Mindestbesteuerung. Sowohl bei Tabak als auch bei der E-Zigarette liegen die deutschen Steuern über den Mindestsätzen, auch wenn diese ein gutes Stück angehoben (Tabak) beziehungsweise eingeführt (Liquids) würden.
Der indirekte Schaden ist erheblich
Dass es doch einen erheblichen indirekten Schaden gibt, gerade in Deutschland, wird aber auf den zweiten Blick deutlich. Der EU-Mindeststeuersatz galt lange als Orientierungsmöglichkeit auch für die deutsche E-Zigaretten-Besteuerung. Schon 2018, vor schlappen fünf Jahren, wurde in der deutschen Debatte darauf verwiesen. Insbesondere die Grünen drängen seit vielen Jahren darauf, dass eine gemeinsame europäische Position der richtige Ansatz für die E-Zigaretten-Besteuerung sei.
These: Hätte es die Richtlinie schon gegeben, wäre die deutsche Besteuerung vermutlich nicht so hoch ausgefallen. Und, zweite These: Eine das Konzept der Harm Reduction auch nur halbwegs berücksichtigende Tabaksteuerrichtlinie der EU würde eine deutlich größeren Abstand zwischen den Mindestsätzen für Tabak und E-Zigaretten lassen und damit auch in Deutschland einen neuen Ansatzpunkt bieten, noch einmal darüber nachzudenken, ob es wirklich eine gute Idee ist, das klar risikoreduzierte Produkt ähnlich hoch zu besteuern wie die wesentlich gefährlichere Tabakalternative. Aber wer weiß, vielleicht kommt Godot beziehungsweise die Tabaksteuerrichtlinie doch noch irgendwann um eine Brüsseler Ecke.
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Samuel Beckett verdankt seinen Weltruhm in erheblichen Teilen dem absurden Theaterstück “Warten auf Godot”, das es zum geflügelten Wort geschafft hat.
Denn am Ende der Erzählung warten die beiden Landstreicher immer noch auf einen dritten Mann und sind sich nicht einmal mehr sicher, ob es eine Verabredung gab. Ähnlich ist die Lage bei den “Verbrauchsteuervorschriften für Tabak”, wie die Tabaksteuerrichtlinie formell korrekt heißt. Daran werkelt die Europäische Kommission nun schon viele Jahre. Der erste Bericht dazu entstand 2015. 2016 (!) forderten die Mitgliedsstaaten der EU die Kommission auf, Vorbereitungen für eine Neufassung zu treffen. Eine Bewertung der bisherigen Regeln ist inzwischen bald vier Jahre alt. Und knapp ein Jahr ist es her, dass, schon damals spät, endlich ein Reformvorschlag auf dem Tisch liegen sollte. Nicht mehr sehr lange und die Reform schafft es mit dem zehnjährigen Jubiläum in die Hall of Fame des Bürokratismus.
Kommt da überhaupt noch was? Man zweifelt inzwischen beinahe dran. Denn auch auf den neuesten Tagesordnungen des von Ursula von der Leyen (CDU) geführten Kommissionskollegiums, die bis Ende November reichen, taucht das Thema nicht auf. Es wird wohl 2024 werden. Und dann ist es erst einmal nur ein Vorschlag, wohlgemerkt. Der lange Weg einer Positionsfindung der Mitgliedsstaaten und die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament stehen dann noch bevor.
Ein direktes Problem scheint das auf den ersten Blick nicht zu sein. Es geht im Kern um die Festlegung einer Mindestbesteuerung. Sowohl bei Tabak als auch bei der E-Zigarette liegen die deutschen Steuern über den Mindestsätzen, auch wenn diese ein gutes Stück angehoben (Tabak) beziehungsweise eingeführt (Liquids) würden.
Der indirekte Schaden ist erheblich
Dass es doch einen erheblichen indirekten Schaden gibt, gerade in Deutschland, wird aber auf den zweiten Blick deutlich. Der EU-Mindeststeuersatz galt lange als Orientierungsmöglichkeit auch für die deutsche E-Zigaretten-Besteuerung. Schon 2018, vor schlappen fünf Jahren, wurde in der deutschen Debatte darauf verwiesen. Insbesondere die Grünen drängen seit vielen Jahren darauf, dass eine gemeinsame europäische Position der richtige Ansatz für die E-Zigaretten-Besteuerung sei.
These: Hätte es die Richtlinie schon gegeben, wäre die deutsche Besteuerung vermutlich nicht so hoch ausgefallen. Und, zweite These: Eine das Konzept der Harm Reduction auch nur halbwegs berücksichtigende Tabaksteuerrichtlinie der EU würde eine deutlich größeren Abstand zwischen den Mindestsätzen für Tabak und E-Zigaretten lassen und damit auch in Deutschland einen neuen Ansatzpunkt bieten, noch einmal darüber nachzudenken, ob es wirklich eine gute Idee ist, das klar risikoreduzierte Produkt ähnlich hoch zu besteuern wie die wesentlich gefährlichere Tabakalternative. Aber wer weiß, vielleicht kommt Godot beziehungsweise die Tabaksteuerrichtlinie doch noch irgendwann um eine Brüsseler Ecke.
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