Verfassungsklage gegen Schockfotos gescheitert

Ein mittelständisches Familienunternehmen, das Feinschnitt (zum Selbstdrehen von Zigaretten) und Pfeifentabake herstellt, hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie eingelegt – und ist gescheitert.




Dabei ging es vor allem um die Schockfotos und die Beimischung von Menthol, die in deren Produktpalette fast 20 % des Umsatzes ausmachen.
Darin sah das Unternehmen mit knapp über 140 Mitarbeitern eine Benachteiligung gegenüber den Multis.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm eine andere Gewichtung vor: die Harmonisierung des EU-Binnenmarktes sowie die gesundheitlichen Aspekte seien höher zu bewerten als die Beschwernisse eines Marktteilnehmers, sprich Berufsfreiheit und Eigentumsgrundrechte.

Hier geht es zur Presseerklärung des BVGs: Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne Regelungen des Tabakerzeugnisgesetzes

Hoffentlich gibt es in dem Unternehmen keine Entlassungen, denn die dann betroffenen Mitarbeiter könnten eine andere Gewichtung vornehmen.