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Verfassungsklage gegen Schockfotos gescheitert
Ein mittelständisches Familienunternehmen, das Feinschnitt (zum Selbstdrehen von Zigaretten) und Pfeifentabake herstellt, hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie eingelegt – und ist gescheitert.
Dabei ging es vor allem um die Schockfotos und die Beimischung von Menthol, die in deren Produktpalette fast 20 % des Umsatzes ausmachen.
Darin sah das Unternehmen mit knapp über 140 Mitarbeitern eine Benachteiligung gegenüber den Multis.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm eine andere Gewichtung vor: die Harmonisierung des EU-Binnenmarktes sowie die gesundheitlichen Aspekte seien höher zu bewerten als die Beschwernisse eines Marktteilnehmers, sprich Berufsfreiheit und Eigentumsgrundrechte.
Hier geht es zur Presseerklärung des BVGs: Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne Regelungen des Tabakerzeugnisgesetzes
Hoffentlich gibt es in dem Unternehmen keine Entlassungen, denn die dann betroffenen Mitarbeiter könnten eine andere Gewichtung vornehmen.
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