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Aktualisiert: Update zu Bundesrat und Bundestag
In den beiden Kammern liegen noch zwei Vorlagen zur Entscheidung bzw. zur weiteren Beratung, die Niedersachsen-Initiative und der Grünen-Antrag.
Und jetzt folgt die Nachricht des Freitags: Der Bundesrat hat am heutigen Freitag sich für einen besseren und effektiveren Schutz der Konsumenten vor illegalen E-Zigaretten und somit für den vom Land Niedersachsen eingebrachten Vorschlag als Bundesratsbeschluss ausgesprochen. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auf, sich mmit den vorgeschlagenen Maßnahmen auseinanderzusetzen. Die untenstehenden Vorschläge wurden der Regierung zugeleitet. Ob und wann diese sich damit beschäftigt, liegt in derem Ermessen.
eGarage wird den weiteren Verlauf beobachten.
Und nun nochmal zu den Bundesländern vorgelegten und befürworteten Punkten:
Zuerst zur Länderkammer: Am 09. Oktober wird das Plenum sich mit Schreiben der Landesregierung Niedersachsen, das mit Schreiben vom 02. September eine „Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Handels mit nicht rechtskonformen E-Zigaretten“ eingebrachte, beschäftigen. Die mit Drucksachennummer 497/20 vorgelegte Begründung liest sich wie ein Weißbuch zum Schutze der Dampfer und vor allem der Händler in Deutschland: „Aus wirtschaftlicher Sicht führt die Vielzahl nicht konformer Produkte zu einer Wettbewerbsverzerrung. Denn die Nichtbeachtung rechtlicher Vorgaben ermöglicht Anbietern solcher Produkte günstigere Preise und kann für Wirtschaftsakteure gravierende Wettbewerbsnachteile mit sich bringen.“ Der Forderungskatalog zählt Punkte auf wie „Verstärkte Kontrollen des Zolls gegen die Einfuhr nicht konformer E-Zigaretten und E-Liquids, Einführung einer Rechtsverpflichtung, Angebote im Online-Handel genauso zu kennzeichnen wie Produkte im stationären Handel, Einführung einer Rechtsverpflichtung für Betreiber von Online-Marktplätzen, Eigenkontrollen zur Überprüfung des Produktangebots an E-Zigaretten und E-Liquids auf Rechtskonformität durchzuführen und nicht rechtskonforme Erzeugnisse ggf. vom Marktplatz zu entfernen, Verpflichtung von länderübergreifend tätigen Online-Händlern von E-Zigaretten und E-Liquids, eine verantwortliche Person zu benennen, Verbot des grenzüberschreitenden Fernabsatzes von E-Zigaretten und E-Liquids.“ So sieht verantwortungsvolle Politik zum Schutze von Konsumenten und Handel aus. Deshalb empfehlen der federführende (Agrarpolitik und Verbraucherschutz) und mitberatenden Ausschüsse (Gesundheit und Wirtschaft)der Länderkammer, die Entschließung zu fassen.
Und dann war da noch Anfang September die hochrangig besetzte Anhörung mit Wissenschaftlern im Finanzausschuss auf Antrag der Grünen zur steuerlichen Behandlung von E-Zigaretten und Liquids, über die eGarage ausführlich berichtet hatte. Da hat sich nichts getan. Zwar steht der Antrag „EU-Tabaksteuerrichtlinie“ noch auf der Agenda der Finanzausschusses, allerdings in der Rubrik „Noch abzuschließende Gesetzentwürfe / Anträge, die Gegenstand einer Anhörung waren”.
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eGarage wird den weiteren Verlauf beobachten.
Und nun nochmal zu den Bundesländern vorgelegten und befürworteten Punkten:
Zuerst zur Länderkammer: Am 09. Oktober wird das Plenum sich mit Schreiben der Landesregierung Niedersachsen, das mit Schreiben vom 02. September eine „Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Handels mit nicht rechtskonformen E-Zigaretten“ eingebrachte, beschäftigen. Die mit Drucksachennummer 497/20 vorgelegte Begründung liest sich wie ein Weißbuch zum Schutze der Dampfer und vor allem der Händler in Deutschland: „Aus wirtschaftlicher Sicht führt die Vielzahl nicht konformer Produkte zu einer Wettbewerbsverzerrung. Denn die Nichtbeachtung rechtlicher Vorgaben ermöglicht Anbietern solcher Produkte günstigere Preise und kann für Wirtschaftsakteure gravierende Wettbewerbsnachteile mit sich bringen.“ Der Forderungskatalog zählt Punkte auf wie „Verstärkte Kontrollen des Zolls gegen die Einfuhr nicht konformer E-Zigaretten und E-Liquids, Einführung einer Rechtsverpflichtung, Angebote im Online-Handel genauso zu kennzeichnen wie Produkte im stationären Handel, Einführung einer Rechtsverpflichtung für Betreiber von Online-Marktplätzen, Eigenkontrollen zur Überprüfung des Produktangebots an E-Zigaretten und E-Liquids auf Rechtskonformität durchzuführen und nicht rechtskonforme Erzeugnisse ggf. vom Marktplatz zu entfernen, Verpflichtung von länderübergreifend tätigen Online-Händlern von E-Zigaretten und E-Liquids, eine verantwortliche Person zu benennen, Verbot des grenzüberschreitenden Fernabsatzes von E-Zigaretten und E-Liquids.“ So sieht verantwortungsvolle Politik zum Schutze von Konsumenten und Handel aus. Deshalb empfehlen der federführende (Agrarpolitik und Verbraucherschutz) und mitberatenden Ausschüsse (Gesundheit und Wirtschaft)der Länderkammer, die Entschließung zu fassen.
Und dann war da noch Anfang September die hochrangig besetzte Anhörung mit Wissenschaftlern im Finanzausschuss auf Antrag der Grünen zur steuerlichen Behandlung von E-Zigaretten und Liquids, über die eGarage ausführlich berichtet hatte. Da hat sich nichts getan. Zwar steht der Antrag „EU-Tabaksteuerrichtlinie“ noch auf der Agenda der Finanzausschusses, allerdings in der Rubrik „Noch abzuschließende Gesetzentwürfe / Anträge, die Gegenstand einer Anhörung waren”.
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