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Union im Bundestag meldet Steuerbedenken an
Im Kabinett ist das TabStMoG gerade verabschiedet worden (eGarage berichtete) und aus den beteiligten Ministerien gab es keine größeren Einwände und Widerstände.
Auch nicht gegen die darin vorgesehene Einführung einer hohen Extrasteuer für E-Zigaretten-Liquids. Doch Zweifel und Kritik bilden sich im Bundestag – ohne den Gesetzgebung natürlich nicht geht – zunehmend deutlich heraus. Nach den Oppositionspolitikern und CDU-Gesundheitspolitikern aus der Fraktion meldeten sich heute zwei einflussreiche Unionspolitiker zu Wort: Antje Tillmann (CDU), die finanzpolitische Sprecherin, und Sebastian Brehm (CSU), der zuständige Berichterstatter für das Gesetz und damit eine Art oberster Projektmanager für das Gesetzesvorhaben.
In der gemeinsamen Pressemitteilung teilte Tillmann mit, es sei richtig, dass nikotinhaltige eLiquids endlich in die Tabakbesteuerung miteinbezogen werden sollen. “Dieser Schritt ist überfällig.” Allerdings fügte sie hinzu: “Auch werden wir uns im parlamentarischen Verfahren genau ansehen, in welchem Verhältnis diese Steuererhöhung zur geplanten Besteuerung von erhitztem Tabak und eLiquids steht. Eine eventuell geringere Schädlichkeit muss sich in der Besteuerungshöhe von Zigaretten und E-Zigaretten widerspiegeln.“
Brehm kritisierte in seinem Statement eingangs das SPD-geführte Finanzministerium von Olaf Scholz deutlich. „Es überrascht, dass der Bundesfinanzminister ausgerechnet zum Ende der Legislaturperiode dieses Vorhaben vorlegt, obwohl er noch am 20. Januar dieses Jahres das Gegenteil in einer kleinen Anfrage der Linken behauptete. Dieses Verhalten schafft kein Vertrauen in verlässliches Regierungshandeln”, teilte Brehm mit.
Auch er meint: In der Sache sei es “richtig, mit dem jetzigen Gesetzgebungsverfahren die bestehenden Besteuerungslücken bei eLiquids zu schließen”. Brehm stellt dahinter aber ebenfalls ein deutliches Aber: “Dabei fordern wir angemessene Übergangszeiträume, so dass wir bei der Tabakbesteuerung im europäischen Verbund vorgehen. Die EU-Kommission hat angekündigt, im 4. Quartal 2021 eine unionsweite Tabaksteuerreform zu initiieren. Wir müssen aufpassen, dass grenznah ansässige Dampfer nicht ins Ausland ausweichen und den Übereifer des Finanzministers in konstruktive Bahnen lenken. So gelingt uns auch umsichtige Wirtschaftspolitik.“
Kurzum: Im Moment sieht es im Bundestag danach aus, als ob zumindest Änderungen am Gesetz zu erwarten sind.
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In der gemeinsamen Pressemitteilung teilte Tillmann mit, es sei richtig, dass nikotinhaltige eLiquids endlich in die Tabakbesteuerung miteinbezogen werden sollen. “Dieser Schritt ist überfällig.” Allerdings fügte sie hinzu: “Auch werden wir uns im parlamentarischen Verfahren genau ansehen, in welchem Verhältnis diese Steuererhöhung zur geplanten Besteuerung von erhitztem Tabak und eLiquids steht. Eine eventuell geringere Schädlichkeit muss sich in der Besteuerungshöhe von Zigaretten und E-Zigaretten widerspiegeln.“
Brehm kritisierte in seinem Statement eingangs das SPD-geführte Finanzministerium von Olaf Scholz deutlich. „Es überrascht, dass der Bundesfinanzminister ausgerechnet zum Ende der Legislaturperiode dieses Vorhaben vorlegt, obwohl er noch am 20. Januar dieses Jahres das Gegenteil in einer kleinen Anfrage der Linken behauptete. Dieses Verhalten schafft kein Vertrauen in verlässliches Regierungshandeln”, teilte Brehm mit.
Auch er meint: In der Sache sei es “richtig, mit dem jetzigen Gesetzgebungsverfahren die bestehenden Besteuerungslücken bei eLiquids zu schließen”. Brehm stellt dahinter aber ebenfalls ein deutliches Aber: “Dabei fordern wir angemessene Übergangszeiträume, so dass wir bei der Tabakbesteuerung im europäischen Verbund vorgehen. Die EU-Kommission hat angekündigt, im 4. Quartal 2021 eine unionsweite Tabaksteuerreform zu initiieren. Wir müssen aufpassen, dass grenznah ansässige Dampfer nicht ins Ausland ausweichen und den Übereifer des Finanzministers in konstruktive Bahnen lenken. So gelingt uns auch umsichtige Wirtschaftspolitik.“
Kurzum: Im Moment sieht es im Bundestag danach aus, als ob zumindest Änderungen am Gesetz zu erwarten sind.
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