Unabhängiges Informationsportal zur E-Zigarette
Nachrichten und Informationen aus Politik und Wissenschaft rund ums Dampfen seit 2014

Und noch ein Verbot: Dampfen am Arbeitsplatz
Es sieht fast so aus, als könnte dieses Bildchen mit dem Verbotsschild unser Dauerlogo hier bei eGarage werden – denn auch der Chef hat beim Dampfen im Büro das letzte Wort.
Es kann es also erlauben oder eben auch verbieten. so jedenfalls erklärt es ARAG Experte Tobias Klingelhöfer in einem Interview.
E-Zigaretten sind nicht mit der Arbeitsstättenverordnung zu fassen, sagt der Experte. Also hat der Chef, ähnlich wie in Restaurants, ein gehöriges Wörtchen mitzureden. Zitat Klingelhöfer: “Der Arbeitgeber kann die E-Zigarette am Arbeitsplatz also ähnlich wie in Gaststätten (OVG Münster, Az.: 4 A 775/14) erlauben – kann sie aber auch verbieten.”
Was am Arbeitsplatz noch alles verboten sein könnte – beispielsweise das Aufladen des eigenen Handys, denn aus juristischer Sicht nutzt man den Strom des Unternehmens – wird in diesem Interview erklärt – hier ist der Link.
MEISTGELESEN

egarage.de
egarage.de ist die unabhängige Informationsquelle zur E-Zigarette: Bei uns gibt es News über Politik,
21 hours ago
10. eGarage Insight: Mit Steuern richtig steuern - Unabhängiges Informationsportal zur E-Zigarette
www.egarage.de
Wie wirkt sich die vergangenes Jahr eingeführte Steuer auf E-Zigaretten-Liquids aus? Und wie wird im Bundestag derzeit darüber gedacht, gibt [...]6 days ago
E-Zigarette beim Rauchstopp knapp vor Medikamenten - Unabhängiges Informationsportal zur E-Zigarette
www.egarage.de
Dass E-Zigaretten beim Rauchstopp helfen, ist wissenschaftlich gut belegt. Zusammengefasst werden die Ergebnisse regelmäßig von sogenannten Cochrane-Reviews zum Thema. Die [...]2 weeks ago
WHO hat neues Ziel: die E-Zigarette - Unabhängiges Informationsportal zur E-Zigarette
www.egarage.de
Panama hat nicht nur John le Carré für sein Buch, den Schneider von Panama, inspiriert, es wird auch der Austragungsort [...]VERANSTALTUNGEN
WERBUNG

Und noch ein Verbot: Dampfen am Arbeitsplatz
Es sieht fast so aus, als könnte dieses Bildchen mit dem Verbotsschild unser Dauerlogo hier bei eGarage werden – denn auch der Chef hat beim Dampfen im Büro das letzte Wort.
Es kann es also erlauben oder eben auch verbieten. so jedenfalls erklärt es ARAG Experte Tobias Klingelhöfer in einem Interview.
E-Zigaretten sind nicht mit der Arbeitsstättenverordnung zu fassen, sagt der Experte. Also hat der Chef, ähnlich wie in Restaurants, ein gehöriges Wörtchen mitzureden. Zitat Klingelhöfer: “Der Arbeitgeber kann die E-Zigarette am Arbeitsplatz also ähnlich wie in Gaststätten (OVG Münster, Az.: 4 A 775/14) erlauben – kann sie aber auch verbieten.”
Was am Arbeitsplatz noch alles verboten sein könnte – beispielsweise das Aufladen des eigenen Handys, denn aus juristischer Sicht nutzt man den Strom des Unternehmens – wird in diesem Interview erklärt – hier ist der Link.
MEISTGELESEN

VERANSTALTUNGEN
WERBUNG
