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Und noch ein Verbot: Dampfen am Arbeitsplatz

16. February 2016By ASW

Es sieht fast so aus, als könnte dieses Bildchen mit dem Verbotsschild unser Dauerlogo hier bei eGarage werden – denn auch der Chef hat beim Dampfen im Büro das letzte Wort.

Es kann es also erlauben oder eben auch verbieten. so jedenfalls erklärt es ARAG Experte Tobias Klingelhöfer in einem Interview.

E-Zigaretten sind nicht mit der Arbeitsstättenverordnung zu fassen, sagt der Experte. Also hat der Chef, ähnlich wie in Restaurants, ein gehöriges Wörtchen mitzureden. Zitat Klingelhöfer: “Der Arbeitgeber kann die E-Zigarette am Arbeitsplatz also ähnlich wie in Gaststätten (OVG Münster, Az.: 4 A 775/14) erlauben – kann sie aber auch verbieten.”

Was am Arbeitsplatz noch alles verboten sein könnte – beispielsweise das Aufladen des eigenen Handys, denn aus juristischer Sicht nutzt man den Strom des Unternehmens – wird in diesem Interview erklärt – hier ist der Link.

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Es sieht fast so aus, als könnte dieses Bildchen mit dem Verbotsschild unser Dauerlogo hier bei eGarage werden – denn auch der Chef hat beim Dampfen im Büro das letzte Wort.

Es kann es also erlauben oder eben auch verbieten. so jedenfalls erklärt es ARAG Experte Tobias Klingelhöfer in einem Interview.

E-Zigaretten sind nicht mit der Arbeitsstättenverordnung zu fassen, sagt der Experte. Also hat der Chef, ähnlich wie in Restaurants, ein gehöriges Wörtchen mitzureden. Zitat Klingelhöfer: “Der Arbeitgeber kann die E-Zigarette am Arbeitsplatz also ähnlich wie in Gaststätten (OVG Münster, Az.: 4 A 775/14) erlauben – kann sie aber auch verbieten.”

Was am Arbeitsplatz noch alles verboten sein könnte – beispielsweise das Aufladen des eigenen Handys, denn aus juristischer Sicht nutzt man den Strom des Unternehmens – wird in diesem Interview erklärt – hier ist der Link.

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