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Das Bundesfinanzministerium in Berlin. Foto: Shutterstock.com / 4kclips

Timetable zur E-Zigarettenbesteuerung

17. Februar 2021By ASW

Erst gibt es den zweiten Entwurf zum sogenannten „Tabaksteuermodernierungsgesetz“, kurz TabStMoG, dann kommt der vorgesehene Zeitplan, ambitioniert und mit gelöster Handbremse.




Nein, eigentlich wird schon das Gaspedal durchgetreten, mit vollem Speed in die Erhöhung der Tabaksteuer, die vor der Sommerpause und vor den Bundestagswahlen durchgewinkt werden soll.
Und das geht laut Stand des Bundesfinanzministeriums vom 12. Februar so (eGarage liegt das Papier vor): Am 24. März soll das Bundeskabinett den zeitlich angepassten Regierungsentwurf (eGarage berichtete), der bereits den Koalitionsausschuss“ am 3. Februar passierte, absegnen.
Von nun an gibt es zwei parallele Stränge: Bundesrat, dessen Zustimmung es nicht zwingend bedarf, und Bundestag. Dem Bundesrat wird der TabStMoG am 26. März zugeleitet, der Finanzausschuss des Bundesrates hält seine Beratung hierzu am 22. April ab, um den Gesetzentwurf dem Bundesrat am 7. Mai zur Ersten Beratung vorzulegen. Sollten dort Kritikpunkte – Achtung, das könnte eine Option für Interessensvertreter sein – geäußert werden, wird sich diesen das Kabinett am 12. Mai annehmen. Die Zweite und abschließende Beratung im Bundesrat soll dann an dessen letzter Sitzung vor den Wahlen am 25. Juni stattfinden.
Für alle, die sich ungläubig die Augen reiben, ja, es geht bei den Daten um 2021 und nicht um Corona-bedingte Gesetze, sondern um die Erhöhung der Tabaksteuer mittels TabStMoG. Das wird seitens des Bundesfinanzministeriums als „besonders eilbedürftig nach Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes“ eingestuft.




Nun kommt der Zeitplan für den Bundestag, die Legislative. Die Erste Lesung ist bereits für den 22. April vorgesehen. Und folgt man dem Entwurf des Zeitplans gibt es nur eine Anhörung im federführenden Finanzausschuss am 17. Mai. Dieser hatte sich ja bereits im September 2020 mit dem Thema „Besteuerung von E-Zigaretten“ gewidmet – hier nochmals nachzulesen. Gleich zwei Tage nach der Anhörung – wir dürfen alle gespannt sein auf die Expertenauswahl, denn die Fachleute der letzten Anhörung waren sich nahezu in der Ablehnung einer „Lenkungssteuer“ für E-Zigaretten einig – soll der Finanzausschuss am 19. Mai seine Beratung abhalten, der dann am 9. Juni die sogenannte „Abschließende Beratung“ folgt. Sogleich erfolgen am 11. Juni – so der Plan – die Zweite und Dritte Lesung des TabStMoG im Hohen Haus.
Und dann ist es durch, die Einführung von Steuern auf nikotinhaltige Liquids.
Man kann sich natürlich fragen, ob und wann weitere Bundestagsausschüsse eigene Anhörungen betreiben, wie zum Beispiel der Gesundheitsausschuss oder der beim Werbeverbot federführende Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Der Europaausschuss könnte sich auch berufen fühlen, sind doch zahllose Verweise auf Brüssel nun „irrelevant“, und der Wirtschaftsausschuss könnte ebenso eine Anhörung durchführen.

Bleibt die Frage: Wann können sich die Betroffenen aus den Branchen wie Verbände und Unternehmen dazu äußern? Hierzu hat eGarage das Schreiben inklusive des Referentenentwurfes der verantwortlichen Abteilungsleiterin im BMF vom 15. Februar vorliegen, das an verschiedene Ministerien und nachrichtlich ans Kanzleramt per Mail verschickt wurde. Hierbei geht es um die sogenannte Ressortabstimmung.

Alle betroffenen Ministerien werden zur „fachlichen“ Stellungnahme aufgerufen – und haben hierfür Zeit bis zum 2. März. Im Brief heißt es zur Begründung: „Das Vorhaben dient auch dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und steht im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung, die Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen zu senken. Im Übrigen sind die beabsichtigten Maßnahmen für das Ziel der EU-Kommission einer (nahezu) rauchfreien Europäischen Union bis 2040 förderlich.“, so die allgemeine Begründung.




Speziell für E-Zigaretten steht dort: „Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten werden Steuergegenstand im Sinne des Tabaksteuergesetzes und unterliegen als solche zukünftig der Tabaksteuer. Hierdurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass durch die nikotinhaltigen Substanzen der Konsum herkömmlicher Zigaretten substituiert wird. Die Besteuerung nikotinhaltiger Substanzen soll der Steuergerechtigkeit, der Erzielung von Steuermehreinnahmen und der Modernisierung des Tabaksteuerrechts dienen. Eine Besteuerung ist auch vor dem Hintergrund des bestehenden Gefährdungspotenzials dieser Substanzen geboten.“
Zur obigen Frage: Den Verbänden soll, „trotz der engen Fristen, Gelegenheit zur kurzfristigen Stellungnahme“ gegeben werden. Wenn sich keiner der Adressaten innerhalb eines Tages (also bis gestern) dagegen ausspricht, wird der Referentenentwurf an diese weitergeleitet.
Genau gestern erging per Mail vom 16. Februar die Aufforderung an 42 vom Gesetzentwurf betroffenen Verbände und Marktteilnehmer inklusive Gewerkschaften, DeHoGa, Städte-und Gemeindebund, Bundesverband der Deutschen Industrie und viele andere, sich mit etwaigen Bemerkungen zum TabStMog zu äußern – bis zum 02. März. “Ich bitte um Ihr Verständnis hinsichtlich der kurzen Fristsetzung. Sie ist dem beabsichtigten Termin für den Kabinettsbeschluss geschuldet.”, so heißt es in dem Schreiben aus dem BMF, das eGarage vorliegt.

Nur um es nochmal klarzustellen: Hier geht es nicht um FFP2-Masken für Alten- und Pflegeheime, es geht nicht um die priorisierte Impfung von Alten und Kranken, es geht auch nicht um die finanzielle Unterstützung von Corona-gebeutelten Branchen – es geht um das flotte Durchpeitschen der Tabaksteuererhöhung vor der Bundestagswahl, möglicherweise auch ein Versuchsballon für weitere „soft targets“ der neuen Regierung in der nächsten Legislatur. Denn frisches Geld für den Staat wird schnell benötigt.

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17. Februar 2021By ASW

Erst gibt es den zweiten Entwurf zum sogenannten „Tabaksteuermodernierungsgesetz“, kurz TabStMoG, dann kommt der vorgesehene Zeitplan, ambitioniert und mit gelöster Handbremse.




Nein, eigentlich wird schon das Gaspedal durchgetreten, mit vollem Speed in die Erhöhung der Tabaksteuer, die vor der Sommerpause und vor den Bundestagswahlen durchgewinkt werden soll.
Und das geht laut Stand des Bundesfinanzministeriums vom 12. Februar so (eGarage liegt das Papier vor): Am 24. März soll das Bundeskabinett den zeitlich angepassten Regierungsentwurf (eGarage berichtete), der bereits den Koalitionsausschuss“ am 3. Februar passierte, absegnen.
Von nun an gibt es zwei parallele Stränge: Bundesrat, dessen Zustimmung es nicht zwingend bedarf, und Bundestag. Dem Bundesrat wird der TabStMoG am 26. März zugeleitet, der Finanzausschuss des Bundesrates hält seine Beratung hierzu am 22. April ab, um den Gesetzentwurf dem Bundesrat am 7. Mai zur Ersten Beratung vorzulegen. Sollten dort Kritikpunkte – Achtung, das könnte eine Option für Interessensvertreter sein – geäußert werden, wird sich diesen das Kabinett am 12. Mai annehmen. Die Zweite und abschließende Beratung im Bundesrat soll dann an dessen letzter Sitzung vor den Wahlen am 25. Juni stattfinden.
Für alle, die sich ungläubig die Augen reiben, ja, es geht bei den Daten um 2021 und nicht um Corona-bedingte Gesetze, sondern um die Erhöhung der Tabaksteuer mittels TabStMoG. Das wird seitens des Bundesfinanzministeriums als „besonders eilbedürftig nach Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes“ eingestuft.




Nun kommt der Zeitplan für den Bundestag, die Legislative. Die Erste Lesung ist bereits für den 22. April vorgesehen. Und folgt man dem Entwurf des Zeitplans gibt es nur eine Anhörung im federführenden Finanzausschuss am 17. Mai. Dieser hatte sich ja bereits im September 2020 mit dem Thema „Besteuerung von E-Zigaretten“ gewidmet – hier nochmals nachzulesen. Gleich zwei Tage nach der Anhörung – wir dürfen alle gespannt sein auf die Expertenauswahl, denn die Fachleute der letzten Anhörung waren sich nahezu in der Ablehnung einer „Lenkungssteuer“ für E-Zigaretten einig – soll der Finanzausschuss am 19. Mai seine Beratung abhalten, der dann am 9. Juni die sogenannte „Abschließende Beratung“ folgt. Sogleich erfolgen am 11. Juni – so der Plan – die Zweite und Dritte Lesung des TabStMoG im Hohen Haus.
Und dann ist es durch, die Einführung von Steuern auf nikotinhaltige Liquids.
Man kann sich natürlich fragen, ob und wann weitere Bundestagsausschüsse eigene Anhörungen betreiben, wie zum Beispiel der Gesundheitsausschuss oder der beim Werbeverbot federführende Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Der Europaausschuss könnte sich auch berufen fühlen, sind doch zahllose Verweise auf Brüssel nun „irrelevant“, und der Wirtschaftsausschuss könnte ebenso eine Anhörung durchführen.

Bleibt die Frage: Wann können sich die Betroffenen aus den Branchen wie Verbände und Unternehmen dazu äußern? Hierzu hat eGarage das Schreiben inklusive des Referentenentwurfes der verantwortlichen Abteilungsleiterin im BMF vom 15. Februar vorliegen, das an verschiedene Ministerien und nachrichtlich ans Kanzleramt per Mail verschickt wurde. Hierbei geht es um die sogenannte Ressortabstimmung.

Alle betroffenen Ministerien werden zur „fachlichen“ Stellungnahme aufgerufen – und haben hierfür Zeit bis zum 2. März. Im Brief heißt es zur Begründung: „Das Vorhaben dient auch dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und steht im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung, die Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen zu senken. Im Übrigen sind die beabsichtigten Maßnahmen für das Ziel der EU-Kommission einer (nahezu) rauchfreien Europäischen Union bis 2040 förderlich.“, so die allgemeine Begründung.




Speziell für E-Zigaretten steht dort: „Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten werden Steuergegenstand im Sinne des Tabaksteuergesetzes und unterliegen als solche zukünftig der Tabaksteuer. Hierdurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass durch die nikotinhaltigen Substanzen der Konsum herkömmlicher Zigaretten substituiert wird. Die Besteuerung nikotinhaltiger Substanzen soll der Steuergerechtigkeit, der Erzielung von Steuermehreinnahmen und der Modernisierung des Tabaksteuerrechts dienen. Eine Besteuerung ist auch vor dem Hintergrund des bestehenden Gefährdungspotenzials dieser Substanzen geboten.“
Zur obigen Frage: Den Verbänden soll, „trotz der engen Fristen, Gelegenheit zur kurzfristigen Stellungnahme“ gegeben werden. Wenn sich keiner der Adressaten innerhalb eines Tages (also bis gestern) dagegen ausspricht, wird der Referentenentwurf an diese weitergeleitet.
Genau gestern erging per Mail vom 16. Februar die Aufforderung an 42 vom Gesetzentwurf betroffenen Verbände und Marktteilnehmer inklusive Gewerkschaften, DeHoGa, Städte-und Gemeindebund, Bundesverband der Deutschen Industrie und viele andere, sich mit etwaigen Bemerkungen zum TabStMog zu äußern – bis zum 02. März. “Ich bitte um Ihr Verständnis hinsichtlich der kurzen Fristsetzung. Sie ist dem beabsichtigten Termin für den Kabinettsbeschluss geschuldet.”, so heißt es in dem Schreiben aus dem BMF, das eGarage vorliegt.

Nur um es nochmal klarzustellen: Hier geht es nicht um FFP2-Masken für Alten- und Pflegeheime, es geht nicht um die priorisierte Impfung von Alten und Kranken, es geht auch nicht um die finanzielle Unterstützung von Corona-gebeutelten Branchen – es geht um das flotte Durchpeitschen der Tabaksteuererhöhung vor der Bundestagswahl, möglicherweise auch ein Versuchsballon für weitere „soft targets“ der neuen Regierung in der nächsten Legislatur. Denn frisches Geld für den Staat wird schnell benötigt.

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