Jetzt gilt Jugendschutz bei E-Produkten
Der 1. April ist nicht nur scherzfähig, er markiert auch wichtige Gesetzesänderungen: ab heute gilt für E-Zigaretten und E-Shishas das Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Der 1. April ist nicht nur scherzfähig, er markiert auch wichtige Gesetzesänderungen: ab heute gilt für E-Zigaretten und E-Shishas das Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Es ist ein heikles Thema: Die E-Zigarette und der Jugendschutz. Fast alle Akteure aus der Dampf-Industrie stimmen überein, dass das in Deutschland kürzlich beschlossene Jugendverbot für E-Zigaretten eine gute Sache ist.
Jetzt sind alle Freunde der Kopfarbeit gefragt, denn Schweden hat eine eigene Logik für das Dampfen. Die beschäftigte auch sogleich das Oberste Verwaltungsgericht in Stockholm.
Die Gesundheitsdezernentin der Mainmetropole Rosemarie Heilig begrüßt das Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche für E-Zigaretten und E-Shishas, das der Deutsche Bundestag Ende Januar diesen Jahres beschlossen hat.
Zugegeben, es geht nicht um Äpfel und um einen Schuss mit der Armbrust, aber ein bisserl vergleichbar ist es schon.
Das Bundeskabinett hatte gestern den Gesetzentwurf durchgewunken. Vor dem Parlament musste die verantwortliche Ministerin den Entwurf erklären.