Der Bundesrat empfiehlt
Weil Corona so manche Präsenzveranstaltung vereitelt, hat auch die Länderkammer ihre Beratungen zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz im schriftlichen Umlaufverfahren vorgenommen.
Weil Corona so manche Präsenzveranstaltung vereitelt, hat auch die Länderkammer ihre Beratungen zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz im schriftlichen Umlaufverfahren vorgenommen.
Erst gibt es den zweiten Entwurf zum sogenannten „Tabaksteuermodernierungsgesetz“, kurz TabStMoG, dann kommt der vorgesehene Zeitplan, ambitioniert und mit gelöster Handbremse.