Nichtraucherschutzgesetz stößt auf Bedenken
Es gibt Premieren, da weiß man nicht so genau, ob man sich drauf oder danach darüber freuen soll: So geschehen heute, als erstmals die Unterschrift vom Bundesgesundheitsminister auf dem Schirm landete.
Es gibt Premieren, da weiß man nicht so genau, ob man sich drauf oder danach darüber freuen soll: So geschehen heute, als erstmals die Unterschrift vom Bundesgesundheitsminister auf dem Schirm landete.
Eigentlich waren wir ganz erwartungsfroh über die vermeintlichen Good News aus dem US-Bundesstaat Alaska. Aber der neueste Gesetzentwurf machte eine Rolle rückwärts.
Nur noch eine Woche, dann ist die fußballlose Zeit der ersten Liga vorbei – und so ganz viel Freude konnte die Weltmeisterschaft ja nicht wirklich der Deutschen Elf vermitteln.
Dass das Rauchen am Arbeitsplatz im Nichtraucherschutzgesetz und in der Arbeitsstättenverordnung geregelt ist, ist wirklich weithin bekannt. Aber wie sieht das mit dem Dampfen aus?
eGarage hat schon verschiedentlich auf die rechtliche Situation der E-Zigarette im Vergleich zur Tabakzigarette hingewiesen. Das sogenannte Nichtraucherschutzgesetz greift für das Dampfen nicht, weder in Gaststätten noch am Arbeitsplatz.
Man kann es nicht oft genug betonen: Das Genießen von E-Zigaretten fällt nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Deshalb darf in Lokalen gedampft werden. Außer:
Das Nichtraucherschutzgesetz regelt seit 2007 das Rauchen in Gaststätten – je nach Bundesland mal als totales Rauchverbot, mal etwas lockerer mit separaten Raucherzimmern. Rauchverbote am Arbeitsplatz werden in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Und beim Dampfen?
In Restaurants ist die Sache ja geklärt: Das Dampfen fällt nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz und muss deshalb erlaubt sein – außer der Besitzer oder Pächter des Lokals übt sein Hausrecht aus. Wie aber sieht es am Arbeitsplatz aus.
Als vor Jahren das Rauchen in den Bierzelten auf dem Oktoberfest verboten wurde, sagten manche schon das Ende der bayerischen Gemütlichkeit voraus. Für andere kam die Hoffnung auf „freies“ Dampfen auf. Doch jetzt spielen die Wirte verrückt: Dampfverbot.
In wenigen Wochen wird Dortmund wieder Gastgeber der „Intertabac“ sein. Aber so sollten die Vorbereitungen der Shisha-Anbieter nicht aussehen.