EuGH: Harte Strafen bei Missachtung des Jugendschutzes möglich
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Jugendschutz in Europa gestärkt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Jugendschutz in Europa gestärkt.
Als vor Weihnachten vergangenen Jahres ein Leser von eGarage einen Beitrag zu den neuen Einweg-E-Zigaretten schrieb, brach ein kleiner und uns echt überraschender Sturm aus – das war wohl nur ein Vorbote.
Für die Freunde des Dampfatlas in Deutschland gibt es eine Neueröffnung – diesmal in Hessen, in Alsfeld. Eigentlich ein staatlich anerkannter Erholungsort, jetzt hat die Stadt im Vogelsbergkreis auch einen Laden für Dampfer.
Natürlich: Wir bei eGarage haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass wir den Jugendschutz begrüßen. Es gibt nun mal Dinge auf dieser Welt, bei denen der Schutz Minderjähriger Vorrang haben muss. Und nun begrüßen wir den Jugendschutz noch aus einem anderen Grund.
Mit der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie ist die Alpenrepublik viel weiter gegangen als Deutschland – und verbot die Onlineshops für Dampfe und Dampfprodukte. Eine Klage blieb erfolglos.
Kaum hatte eGarage die Reiselustigen unter den Dampfern mit Infos rund um den Globus zu Restriktionen und Tipps veröffentlicht: Aktualisiert 2017: Dampf-Verbote im Ausland – wo Urlauber aufpassen müssen, da knallt eine Nachricht aus dem hohen europäischen Norden rein: Finnland will Genuss durch Askese.
Erst gestern wurde in einem Gastbeitrag für die eGarage über Bußgelder bei Vergehen gegen das Jugendschutzgesetz berichtet: Jugendschutz und E-Zigarette – diese Bußgelder sind möglich
Daten und Fakten zur E-Zigarette: so lautet der Titel einer längst überfälligen Zusammenfassung und Darstellung des Dampfmarktes.
Kurze Meldung – große Wirkung: US-Teenager bekommen im Laden keine E-Zigaretten mehr.
In Deutschland ist zum 1. April der Jugendschutz im Umgang im E-Zigaretten verschafft worden. Aber was ist mit Österreich?