Und wieder mal was zur Sucht!
Und wieder mal was zur Sucht! So ist dieser Text überschrieben.
Und wieder mal was zur Sucht! So ist dieser Text überschrieben.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in drei Revisionsverfahren entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten (sog. Liquids), die mittels elektronischer Zigaretten (sog. E-Zigaretten) verdampft und inhaliert werden, keine Arzneimittel sind und dementsprechend die E-Zigarette selbst kein Medizinprodukt ist.
Die eZigarette ist ein absolutes Erfolgsprodukt. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts darf das Produkt in Deutschland überall dort vertrieben werden, wo auch die Tabakzigarette verkauft wird.
Seit ich dampfe – und das mit wachsender Begeisterung und nie endender Liquid-Mischungswut – habe ich innerhalb von zwei Wochen meinen täglichen Zigarettenkonsum drastisch, ohne Probleme und Entzugserscheinungen von 15 Lungenstäbchen auf eine maximal zwei Zigaretten reduziert.
Elektrische Zigaretten werden nach dem Urteil von Münster in Nordrhein-Westfalen zukünftig auch dort genutzt werden können, wo das Rauchen nach Nichtraucherschutzgesetz untersagt ist.
Ein Treffen mit einem Bekannten in einem Lokal, er ein leidenschaftlicher Raucher wie ich; aber es wird Herbst: Zum Rauchen geht es vor das Restaurant.