Jetzt gilt Jugendschutz bei E-Produkten
Der 1. April ist nicht nur scherzfähig, er markiert auch wichtige Gesetzesänderungen: ab heute gilt für E-Zigaretten und E-Shishas das Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Der 1. April ist nicht nur scherzfähig, er markiert auch wichtige Gesetzesänderungen: ab heute gilt für E-Zigaretten und E-Shishas das Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Jetzt geht der Papierkrieg weiter. Nachfolgend die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zum Gesetzentwurf über Tabakerzeugnisse und Tabakähnliche Produkte – sprich E-Zigaretten. Der Bundesrat hat das am 29. Januar auf seiner Agenda stehen – hier die Einschätzungen. – 10 -Erläuterung, 941. BR, 29.01.16 … TOP 10:…