Dampfen am Arebitsplatz

Dampfen am Arbeitsplatz

eGarage hat schon verschiedentlich auf die rechtliche Situation der E-Zigarette im Vergleich zur Tabakzigarette hingewiesen. Das sogenannte Nichtraucherschutzgesetz greift für das Dampfen nicht, weder in Gaststätten noch am Arbeitsplatz.