Bundesgesetzblatt
Ein Gesetz tritt nur dann in Kraft, wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde – bis dahin darf man noch hoffen. Jetzt nicht mehr.
Ein Gesetz tritt nur dann in Kraft, wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde – bis dahin darf man noch hoffen. Jetzt nicht mehr.
Manchmal schießen die Preußen doch schneller als gedacht: Das Bundesgesetzblatt hat heute die Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung veröffentlicht. Und damit gilt diese ab morgen.
Jetzt ist auch der letzte Funken Hoffnung dahin: Die „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse“, die vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, steht seit gestern im Bundesgesetzblatt.