WAZ mit Übersicht: Das muss man zu E-Zigaretten wissen
Mit schöner Regelmäßigkeit veröffentlichen die Zeitungen Fragen und antworten rund um das Thema E-Zigarette.
Mit schöner Regelmäßigkeit veröffentlichen die Zeitungen Fragen und antworten rund um das Thema E-Zigarette.
Es sind Überschriften wie diese in “Deutsche Gesundheitsnachrichten”: Trotz BGH-Verbot: Nikotinhaltige Liquids werden weiter verkauft, die alles noch kompliziertes machen, die erste Blüten treiben lassen und die zahllose und gierige Abmahnunternehmen geradezu locken, die kleinen Vertreiber von Liquids mit Nikotin zu belangen. Die Hatz ist…
Das für die Gesetze zur E-Zigarette zuständige Bundesernährungsministerium hat sich auf Anfrage von eGarage zu dem umstrittenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) geäußert und betont, dass der Richterspruch nicht für alle Verfahren gelten müsse.
Das ganze Hin und Her mit dem Urteil aus Karlsruhe beschäftigt die Branche gewaltig. Sollen sie nun den Vertrieb einstellen – und damit natürlich ihr geschäftliches Überleben riskieren?
Wir haben bei eGarage mit dem Verband des eZigarettenhandels gesprochen, was das Urteil aus Karlsruhe nun bedeutet. Die Einschätzung: Das Urteil sei unnötig und albern.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes zu E-Zigaretten wird trefflich diskutiert – und wir wollen einen kleinen Teil dieser Diskussion hier dokumentieren.
Über das Urteil des Bundesgerichtshofs, dass die grenzenlose Freiheit für Mieter gar nicht so grenzenlos ist und schon auf dem Balkon endet, haben wir hier schon berichtet.
Ein Ehepaar aus Brandenburg rauchte bis zu 20 Zigaretten täglich auf dem Balkon – sehr zum Unmut der Nachbarn. Die waren Nichtraucher und zogen vor Gericht. Der hochziehende Qualm war ihnen – im wahrsten Sinne des Wortes – in die Nase gestiegen.