TabStMoG veröffentlicht

Foto: Inge Eberhardt

Jedes Gesetz muss den Gang durch die Institutionen machen: Bundestag, Regierung, Ausschüsse des Hohen Hauses, Bundesrat. Aber so richtig Gültigkeit erfährt es erst mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.




Und diesen Sprung hat nun – und es dauerte wirklich relativ lange – auch das Tabaksteuermodernisierungsgesetz geschafft. Auf den Seiten 3411 bis 3414 wurde das so umstrittene und mit „unmöglichen“ Zahlen und Steueraufkommen – eGarage berichtete von den Rechenkünsten und Korrekturen, die so ganz in den Medien untergingen – aufgeschöntes Gesetz im Bundesgesetzblatt mit Datum vom 17. August 2021 veröffentlicht.
Man darf doch schon mehr als verwundert sein, wie sich innerhalb von Wochen die Berechnungen des Bundesfinanzministeriums als so irrig erweisen, dass sie um die Hälfte nach unten korrigiert werden müssen hinsichtlich der Steuererträge bei den Liquids und den Steuern darauf.
Im ganz normalen Wirtschaftsleben hätte der jeweilige Finanzvorstand schon so seine kleinen oder größeren Probleme.
Bei börsennotierten Unternehmen muss man in solchen Fällen eine Gewinnwarnung herausgeben mit allen Konsequenzen für den Börsenkurs des Unternehmens.
In der Politik ist das wohl folgenlos für die verantwortlichen Beamten und Politiker.
Und wir wollen erst gar nicht an die armen Schüler denken. Dort würde es wohl vom Lehrer heißen: Falsche Berechnung, falsches Ergebnis, setzen, „sechs“.
Und ganz am Ende des Gesetzestextes stehen die Unterschriften des Bundespräsidenten, der Kanzlerin und des verantwortlichen Bundesfinanzministers.