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Tabaksteuer steigt durch TabStMoG nur moderat
Für E-Zigarette, Wasserpfeifen/Shishas und Tabakerhitzern haben wir bereits die am Freitagfrüh vom Bundestag beschlossenen Steuern vorgestellt.
Der Vollständigkeit halber wollen wir auch noch kurz einen Blick auf die Tabakzigarette und Drehtabak im TabStMoG werfen. Irrelevant ist ihr Preis ja keineswegs: Je kleiner der Abstand zur E-Zigarette oder anderen Alternativen, desto geringer ist der finanzielle Anreiz, mit dem Rauchen aufzuhören. Weltweit ist gut belegt: Preise beeinflussen das Konsumentenverhalten auch bei Suchtmitteln sehr deutlich.
In der Bundestags-Drucksache 19/28655 sind nun folgende Zahlen vermerkt: Im Schnitt soll die normale Zigarettenpackungen (20 Stück) Anfang 2022 und 2023 im Schnitt je zehn Cent höher mit Steuern belastet werden. 2024 ist eine Preiserhöhungspause vorgesehen, bevor es dann 2025 und 2026 je 15 Cent nach oben geht. Insgesamt also 50 Cent, wobei es sich hier um Durchschnittswerte handelt, die vom Verkaufspreis der Zigarettenpackung abhängen. Die Bandbreit liegt zum Beispiel im ersten Jahr 6 bis 16 Cent.
Bei Feinschnitt (je 40 Gramm), also Drehtabak, ist eine Erhöhung um im Schnitt 20 Cent (2022, 2025, 2026) sowie ein größerer Steueranstieg im Jahr 2023 (30 Cent) von Schwarz-Rot beschlossen worden, insgesamt also genau ein Euro. Auch hier handelt es sich wie bei der Zigarette um Durchschnittswerte mit einer erheblichen Bandbreite.
Die Steuererhöhungen für Tabak wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal nachgeschärft. Das Finanzministerium hatte bei der Zigarette zum Beispiel im Schnitt eine Erhöhung von acht Cent pro Jahr vorgesehen. Für Feinschnitt waren 13 bis 16 Cent geplant. An der Kritik zahlreicher Experten, auch in der Anhörung im Bundestag, dass der Abstand zur E-Zigarette, die mit einer drastischen Steuer von bis zu 3,20 Euro pro Liquid-Fläschchen (10 Milliliter) belastet wird, hat sich aber dadurch nicht substanziell etwas geändert. Je nach Berechnungsmethode, Nikotingehalt und Dampfverhalten ist die E-Zigarette soll die E-Zigarette in Zukunft etwas niedriger oder gar etwas höher besteuert werden als Tabak, was den finanziellen Anreiz zum Umstieg weitgehend eliminiert.
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In der Bundestags-Drucksache 19/28655 sind nun folgende Zahlen vermerkt: Im Schnitt soll die normale Zigarettenpackungen (20 Stück) Anfang 2022 und 2023 im Schnitt je zehn Cent höher mit Steuern belastet werden. 2024 ist eine Preiserhöhungspause vorgesehen, bevor es dann 2025 und 2026 je 15 Cent nach oben geht. Insgesamt also 50 Cent, wobei es sich hier um Durchschnittswerte handelt, die vom Verkaufspreis der Zigarettenpackung abhängen. Die Bandbreit liegt zum Beispiel im ersten Jahr 6 bis 16 Cent.
Bei Feinschnitt (je 40 Gramm), also Drehtabak, ist eine Erhöhung um im Schnitt 20 Cent (2022, 2025, 2026) sowie ein größerer Steueranstieg im Jahr 2023 (30 Cent) von Schwarz-Rot beschlossen worden, insgesamt also genau ein Euro. Auch hier handelt es sich wie bei der Zigarette um Durchschnittswerte mit einer erheblichen Bandbreite.
Die Steuererhöhungen für Tabak wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal nachgeschärft. Das Finanzministerium hatte bei der Zigarette zum Beispiel im Schnitt eine Erhöhung von acht Cent pro Jahr vorgesehen. Für Feinschnitt waren 13 bis 16 Cent geplant. An der Kritik zahlreicher Experten, auch in der Anhörung im Bundestag, dass der Abstand zur E-Zigarette, die mit einer drastischen Steuer von bis zu 3,20 Euro pro Liquid-Fläschchen (10 Milliliter) belastet wird, hat sich aber dadurch nicht substanziell etwas geändert. Je nach Berechnungsmethode, Nikotingehalt und Dampfverhalten ist die E-Zigarette soll die E-Zigarette in Zukunft etwas niedriger oder gar etwas höher besteuert werden als Tabak, was den finanziellen Anreiz zum Umstieg weitgehend eliminiert.