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Tabaksteuer-die nächste Runde und das Aus

18. Januar 2021By ASW

Als im Dezember der für Steuerfragen Federführende Finanzausschuss die Einführung von Steuern auf neue Produkte ablehnte, legten die Grünen gleich mit einer Kleinen Anfrage nach.




Die 14 Punkte mit mehreren Unterpunkten umfassende sogenannte Kleine Anfrage vom 19. Dezember 2020 „Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie 2011/64/EU“ wurde kurz nach der oben erwähnten Absage eingebracht, wie eGarage damals berichtete.
Die Antwort der Bundesregierung liegt mit der Bundestagsdrucksache 19/16325 seit dem 6. Januar 2021 vor. Feinschmecker finden diese und die Anfrage der Grünen hier.
Und um es gleich vorweg zu sagen, die wichtigste Frage, die die sich mit der Besteuerung beschäftigt, war die letzte, die mit der Nummer 14: „Plant die Bundesregierung, die Tabaksteuer zu erhöhen, wie es der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz im Mai 2019 angekündigt hatte (vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/finanzminister-scholz-plant-schrittweise-erhoehung-der-tabaksteuer-16193147.html; bitte begründen)?“.

Beruhigender könnte die Antwort nicht lauten: „Eine Initiative der Bundesregierung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes liegt nicht vor. Im Zuge der Umsetzung der aktuellen Neufassung der Richtlinie des Rates zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems könnten Änderungen des Tabaksteuergesetzes erforderlich werden.“

Deutlicher kann man es wohl kaum erwarten: Berlin verweist bei der Frage der Tabaksteuererhöhung und der Einbeziehung von E-Zigaretten und deren Liquids sowie heat-not-burn-Produkten im Rahmen der Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie auf Brüssel. Also nichts mehr vor den Wahlen im September. Um das perspektivisch anzugehen: vor Mitte nächsten Jahres wird das nichts mit den Steuerträumen, erst wird gewählt, dann koaliert, dann der Koalitionsplan mit Vorhaben ausgearbeitet, danach folgen die Zusammensetzungen der Bundestagsausschüsse und dann die Umsetzung der Regierungsvorhaben – aber nur wenn die EU bis dahin ihre Steuerpläne vorgelegt und abgestimmt haben.

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Als im Dezember der für Steuerfragen Federführende Finanzausschuss die Einführung von Steuern auf neue Produkte ablehnte, legten die Grünen gleich mit einer Kleinen Anfrage nach.




Die 14 Punkte mit mehreren Unterpunkten umfassende sogenannte Kleine Anfrage vom 19. Dezember 2020 „Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie 2011/64/EU“ wurde kurz nach der oben erwähnten Absage eingebracht, wie eGarage damals berichtete.
Die Antwort der Bundesregierung liegt mit der Bundestagsdrucksache 19/16325 seit dem 6. Januar 2021 vor. Feinschmecker finden diese und die Anfrage der Grünen hier.
Und um es gleich vorweg zu sagen, die wichtigste Frage, die die sich mit der Besteuerung beschäftigt, war die letzte, die mit der Nummer 14: „Plant die Bundesregierung, die Tabaksteuer zu erhöhen, wie es der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz im Mai 2019 angekündigt hatte (vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/finanzminister-scholz-plant-schrittweise-erhoehung-der-tabaksteuer-16193147.html; bitte begründen)?“.

Beruhigender könnte die Antwort nicht lauten: „Eine Initiative der Bundesregierung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes liegt nicht vor. Im Zuge der Umsetzung der aktuellen Neufassung der Richtlinie des Rates zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems könnten Änderungen des Tabaksteuergesetzes erforderlich werden.“

Deutlicher kann man es wohl kaum erwarten: Berlin verweist bei der Frage der Tabaksteuererhöhung und der Einbeziehung von E-Zigaretten und deren Liquids sowie heat-not-burn-Produkten im Rahmen der Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie auf Brüssel. Also nichts mehr vor den Wahlen im September. Um das perspektivisch anzugehen: vor Mitte nächsten Jahres wird das nichts mit den Steuerträumen, erst wird gewählt, dann koaliert, dann der Koalitionsplan mit Vorhaben ausgearbeitet, danach folgen die Zusammensetzungen der Bundestagsausschüsse und dann die Umsetzung der Regierungsvorhaben – aber nur wenn die EU bis dahin ihre Steuerpläne vorgelegt und abgestimmt haben.

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