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Tabaksteuer: Berlin und Brüssel
Wegen der ungleichen Besteuerungen für Tabak in Europa war der Schmuggel oder gar die Herstellung und der Vertrieb von gefälschten Produkten stets ein großes Thema – nicht zuletzt weil dem Fiskus viel Geld verloren ging.
Um das zu verhindern oder wenigsten zu erschweren, hatte die Europäische Union eine Nachverfolgung, ein Rückverfolgbarkeitssystem – was ein sperriger Begriff -, genannt track and trace, ins Leben gerufen. Anfang Mai wollte der Finanzexperte der CSU-Bundestagsfraktion, Sebastian Brehm, von der Bundesregierung wissen, ob denn ein messbarer „Rückgang der Zahlen im illegalen Handel“ zu verzeichnen sei. Nachzulesen in der Bundestagsdrucksache 20/6782. Denn mit der Tabaksteuererhöhung durch das Tabaksteuermodernisierungsgesetz, kurz TabStMoG, werden ja Begehrlichkeiten geweckt. Für das Bundesfinanzministerium antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung, die Grüne Dr. Ophelia Nick: „Das Rückverfolgbarkeitssystem bezieht sich somit auf legal hergestellte Tabakerzeugnisse, die als versteuerte Tabakwaren und (unversteuerte) Duty-free-Produkte in den Handel gelangen. Bei den von der Zollverwaltung sichergestellten Tabakerzeugnissen in der Aufmachung von Markenprodukten handelt es sich zu mindestens
98 Prozent um Plagiate aus illegaler Herstellung. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse vor, ob die Einführung des Rückverfolgbarkeitssystems Einfluss auf den illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung genommen hat.“
Das Nachhaken des CSU-Finanzausschussmannes über Zahlenerkenntnisse des illegalen Handels von „klassischem Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos, Schnupftabak und klassischem Kautabak“ brachte Erhellung hinsichtlich der vom Zoll aufgegriffenen Mengen, aber keine inhaltliche Erkenntnis, ob die Zahlen einen „Rückschluss auf den Gesamtumfang des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen“ zulassen. Dem Zoll fielen 2021 in die Hände: “Pfeifentabak 68.252 Kilogramm, Wasserpfeifentabak 62.509 Kilogramm, Zigarren 645 Stück und Zigarillos 825 Stück“.
Schön wäre doch eine Nachfrage an das Bundesfinanzministerium gewesen, was das an entgangenen Steuern bedeutet.
Und wenn wir schon bei Steuern sind: Am 25. April tage in Brüssel die Ratsarbeitsgruppe für Steuerfragen (hochrangig). In der sogenannten Diplomatischen Korrespondenz, die eGarage vorliegt, heißt es dort auf Seite sieben lapidar: „Auf Fragen von AUT und FRA zu Dossiers im Bereich der indirekten Steuern stellte KOM einen Vorschlag für die Überarbeitung der Tabaksteuer-RL für Ende des Jahres in Aussicht. Einen Vorschlag in Bezug auf die Horizontale RL werde es dagegen nicht geben.“
Eigentlich wollte die Kommission schon letztes Jahr so weit sein, aber immer wieder wurde das Thema von der Agenda genommen. Ob und in welche Richtung sich da auch bei der Besteuerung von Liquids was tut, ist leider noch ungeklärt – aber spannend und wichtig für das BMF. Vielleicht müsste dann über eine Änderung der Liquidsteuer nachgedacht werden, sollten sich die fiskalischen Vorstellungen zwischen Brüssel und Berlin zu sehr unterscheiden. Der Table Media-Journalist Markus Grabitz weiß mehr – leider hinter einer Bezahlschranke. Fakt ist aber, dass die Mindestverbrauchssteuer von Zigaretten fast verdoppelt werden sollen. In Zusammenhang mit dem Programm zur Krebsprävention hat die Kommission auch ein Auge auf E-Zigaretten: „E-Zigaretten und andere neu aufkommende Produkte werden sorgfältig berücksichtigt im Lichte der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu potenziellen Risiken und ihrer Rolle bei der Rauchentwöhnung sowie beim Einstieg.“
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Um das zu verhindern oder wenigsten zu erschweren, hatte die Europäische Union eine Nachverfolgung, ein Rückverfolgbarkeitssystem – was ein sperriger Begriff -, genannt track and trace, ins Leben gerufen. Anfang Mai wollte der Finanzexperte der CSU-Bundestagsfraktion, Sebastian Brehm, von der Bundesregierung wissen, ob denn ein messbarer „Rückgang der Zahlen im illegalen Handel“ zu verzeichnen sei. Nachzulesen in der Bundestagsdrucksache 20/6782. Denn mit der Tabaksteuererhöhung durch das Tabaksteuermodernisierungsgesetz, kurz TabStMoG, werden ja Begehrlichkeiten geweckt. Für das Bundesfinanzministerium antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung, die Grüne Dr. Ophelia Nick: „Das Rückverfolgbarkeitssystem bezieht sich somit auf legal hergestellte Tabakerzeugnisse, die als versteuerte Tabakwaren und (unversteuerte) Duty-free-Produkte in den Handel gelangen. Bei den von der Zollverwaltung sichergestellten Tabakerzeugnissen in der Aufmachung von Markenprodukten handelt es sich zu mindestens
98 Prozent um Plagiate aus illegaler Herstellung. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse vor, ob die Einführung des Rückverfolgbarkeitssystems Einfluss auf den illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung genommen hat.“
Das Nachhaken des CSU-Finanzausschussmannes über Zahlenerkenntnisse des illegalen Handels von „klassischem Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos, Schnupftabak und klassischem Kautabak“ brachte Erhellung hinsichtlich der vom Zoll aufgegriffenen Mengen, aber keine inhaltliche Erkenntnis, ob die Zahlen einen „Rückschluss auf den Gesamtumfang des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen“ zulassen. Dem Zoll fielen 2021 in die Hände: “Pfeifentabak 68.252 Kilogramm, Wasserpfeifentabak 62.509 Kilogramm, Zigarren 645 Stück und Zigarillos 825 Stück“.
Schön wäre doch eine Nachfrage an das Bundesfinanzministerium gewesen, was das an entgangenen Steuern bedeutet.
Und wenn wir schon bei Steuern sind: Am 25. April tage in Brüssel die Ratsarbeitsgruppe für Steuerfragen (hochrangig). In der sogenannten Diplomatischen Korrespondenz, die eGarage vorliegt, heißt es dort auf Seite sieben lapidar: „Auf Fragen von AUT und FRA zu Dossiers im Bereich der indirekten Steuern stellte KOM einen Vorschlag für die Überarbeitung der Tabaksteuer-RL für Ende des Jahres in Aussicht. Einen Vorschlag in Bezug auf die Horizontale RL werde es dagegen nicht geben.“
Eigentlich wollte die Kommission schon letztes Jahr so weit sein, aber immer wieder wurde das Thema von der Agenda genommen. Ob und in welche Richtung sich da auch bei der Besteuerung von Liquids was tut, ist leider noch ungeklärt – aber spannend und wichtig für das BMF. Vielleicht müsste dann über eine Änderung der Liquidsteuer nachgedacht werden, sollten sich die fiskalischen Vorstellungen zwischen Brüssel und Berlin zu sehr unterscheiden. Der Table Media-Journalist Markus Grabitz weiß mehr – leider hinter einer Bezahlschranke. Fakt ist aber, dass die Mindestverbrauchssteuer von Zigaretten fast verdoppelt werden sollen. In Zusammenhang mit dem Programm zur Krebsprävention hat die Kommission auch ein Auge auf E-Zigaretten: „E-Zigaretten und andere neu aufkommende Produkte werden sorgfältig berücksichtigt im Lichte der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu potenziellen Risiken und ihrer Rolle bei der Rauchentwöhnung sowie beim Einstieg.“
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