Manchmal schießen die Preußen doch schneller als gedacht: Das Bundesgesetzblatt hat heute die Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung veröffentlicht. Und damit gilt diese ab morgen.
Vor einer Woche hatte der Bundesrat noch Änderungswünsche an dem Gesetz vorgenommen – viele Besserungen für Liqiuds und die E-Zigarettenbranche.
Eigentlich hätte der geänderte Vorschlag dann nochmals ins Kabinett gemusst, aber: Ganz schön schlau vom Bundesrat, der eine schnelle Umsetzung wollte, denn dieser versicherte sich in einer informellen Abstimmung mit der Bundesregierung vorab, dass die beteiligten Ministerien die Änderungen schlucken würden.
Und so treten alle Gebote und Verbote schon morgen in Kraft. Wie die Negativliste für Zusatzstoffe bei Tabakzigaretten und E-Zigaretten. Wichtig ist für Dampfer, dass für die E-Zigarette es kein Mentholverbot gibt. Anders bei der klassischen Zigarette, bei der ab 20. Mai 2020 das Mentholverbot greift.
Ein kleiner Weermutstropfen für die Tabakhersteller: in den Geschäften und Tankstellen dürfen die Schockbilder auf den Packungen nicht mehr abgedeckt werden.
Hier ist der Link zur kompletten Verordnung im Bundesgesetzblatt: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s1201.pdf