Tabakerhitzer und Steuerzukunft

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Das Heat not burn-Produkt, die IQOS von Philip Morris, bewegt auch die Steuergemüter. Sie unterliegt zwar, da Tabak erhitzt wird, der Besteuerung – aber wie Feinschnittprodukte oder Pfeifentabak. Das ist nur ein Bruchteil der klassischen Tabakzigarette.




Grund genug für den Grünen-Abgeordneten Stefan Schmidt, genau dies bei der Bundesregierung als Schriftliche Anfrage wissen zu wollen – und zwar auch im europäischen Kontext. Die Antwort kommt von der Parlamentarischen Staatssekretärin im Finanzministerium Christine Lambrecht, SPD.
Und Achtung: noch vor den Europawahlen nächstes Jahr wird in diesem Herbst eine Analyse zu den Erhitzern erwartet – und Ende 2019, also nach den Europawahlen – wird die EU-Kommission einen überarbeiteten Entwurf der Tabaksteuerrichtlinie vorlegen. Zur Harmonisierung. Man darf gespannt sein, ob dann auch das Thema „Besteuerung von E-Zigaretten“ gleich mit behandelt werden wird.

Hier nun Frage und Antwort wie veröffentlicht in der Bundestagsdrucksache 19/2083:

16. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Besteuerung von Tabakerhitzern im Rahmen der von der Europäischen Kommission geplanten Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie 2011/64/EU, bei der die Bundesregierung eine zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union harmonisierte Herangehensweise anstrebt (vgl. Antwort auf meine Schriftliche Frage 95 auf Bundestagsdrucksache 19/1126 ), und welche weiteren Besteuerungsmodelle für Tabakerhitzer werden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Europäischen Kommission diskutiert?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht vom 7. Mai 2018
Die Bundesregierung strebt eine faire und ausgewogene Besteuerung neuer Tabak- und Rauchprodukte – wie die für die Tabakerhitzer verwendeten Tabaksticks – an. Im Rahmen der von der Europäischen Kommission durchgeführten Konsultierung zur Erstellung eines Überarbeitungsentwurfs für die Tabaksteuerrichtlinie 2011/64/EU beteiligt sich die Bundesregierung aktiv an den derzeit laufenden Untersuchungen mit dem Ziel einer breit gefächerten Datenerhebung in den Mitgliedstaaten. Eine Festlegung, ob Tabakerhitzer, bzw. die der Verbrauchsteuer unterliegenden Tabaksticks, zukünftig höher besteuert, in eine neu zu schaffende Steuerkategorie klassifiziert oder wie bisher als Pfeifentabak versteuert werden sollten, kann aufgrund der noch laufenden Vorbereitungsarbeiten indes erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.

Grundsätzlich richtet die Bundesregierung national umzusetzende steuerrechtliche Maßnahmen wie die Höhe der Steuersätze nach dem eigentlichen Verwendungszweck der betreffenden Waren aus. Innerhalb der Europäischen Kommission werden derzeit unterschiedliche Besteuerungsmodelle diskutiert. Diese reichen von der Besteuerung der für die Tabakerhitzer verwendeten Tabaksticks als Pfeifentabak (niedrige Steuerbelastung), über die Einführung einer eigenen Besteuerungskategorie für neue Tabak- und Rauchprodukte (mittlere bis hohe Steuerbelastung) bis hin zur Anwendung des für Zigaretten einschlägigen Steuersatzes (hohe Steuerbelastung). Aktuell führt die Generaldirektion TAXUD der Europäischen Kommission eine Studie und Folgenabschätzung zur Vorbereitung des Überarbeitungsentwurfs für die Tabaksteuerrichtlinie durch. Dabei wurde die Unternehmensberatung ‚Economisti Associati Srl. Bologna‘ beauftragt, Daten zur Marktpräsenz und -entwicklung von u.a. Tabakerhitzern in den Mitgliedstaaten zu erheben. Mit ersten Ergebnissen ist im Herbst 2018 zu rechnen.

Der Kommissionsentwurf zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie soll dem Rat bis Ende 2019 vorgelegt werden. Erkenntnisse über die Frage der jeweils angestrebten zukünftigen Besteuerung neuer Tabak- und Rauchprodukte in den einzelnen Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung nicht vor. Da das Fehlen harmonisierter Besteuerungsgrundlagen von Tabakerhitzern zu einer Fragmentierung innerhalb des EU-Binnenmarktes führen kann, wirbt die Bundesregierung auf EU-Ebene nach wie vor für eine gemeinsame Herangehensweise der Mitgliedstaaten bei der Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie mit dem Ziel, die Besteuerung neuer Tabak- und Rauchprodukte dem Verwendungszweck entsprechend harmonisiert umzusetzen.