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Steuerfragen für Heat-not-Burn
Manchmal können auch Kleine Anfragen aus den Bundestagsfraktionen der zu antwortenden Bundesregierung so richtig wehtun – und noch mehr dem betroffenen Hersteller. Es geht um die Tabakerhitzer, hier von Philip Morris, deren steuerliche Einordnung und das Nachhaken der Bundestagsfraktion der Grünen.
Die Kleine Anfrage trägt die Nummer 19/4452 vom 24. September 2018 und hat es so richtig in sich. Starker Tobak. Ein wahres Feuerwerk an Fragen prasselt da auf die Bundesregierung nieder unter der Überschrift „Steuerrechtliche Behandlung von Heat-not-Burn-Produkten“.
Schon in der Vorbemerkung zum Fragenkatalog mit dreizehn Punkten und jeweils bis zu vier Unterpunkten findet sich gleich das:
„Die Frage nach den gesundheitlichen Auswirkungen der neuen „Heat-not-Burn“-Produkte konnte bisher noch nicht abschließend beantwortet werden, weil unabhängige und umfassende Untersuchungen noch andauern.“ – Wohl eine Kritik an der mangelnden Studienlage jenseits von Untersuchungen, die der Hersteller von IQOS, Philip Morris, selbst durchführte und veröffentlichte.
Angesichts der in Brüssel geplanten und für Ende nächsten Jahres vorgesehenne Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie „entzündet“ die Anfrage der Grünen-Fraktion an brennenden Punkten zur Besteuerung von Tabakerhitzern wie zum Beispiel die Fragen fünf und sechs; dort will man wissen:
5.) Wie hoch sind die jeweiligen Anteile an Tabak- und Umsatzsteuer an einer Schachtel Tabaksticks der Marke „Heets from Marlboro“ von Philip Morris (Inhalt: 20 Sticks) zum Preis von 6 Euro in Deutschland (Stichtag: 1. März 2018) (bitte in Euro und in Prozent angeben)?
6.) Wie hoch sind die jeweiligen Anteile an Tabak- und Umsatzsteuer an einer Schachtel Zigaretten der Marke „Marlboro“ von Philip Morris (Inhalt: 20 Zigaretten) zum Preis von 6,40 Euro in Deutschland (Stichtag: 1. März 2018) (bitte in Euro und in Prozent angeben)?
Hintergrund hierfür ist die Besteuerung von IQOS als Rauchtabak, das heißt wie Feinschnitt zum Selberdrehen oder Pfeifentabak – und die ist nur ein Bruchteil von der Steuer auf Fabrikzigaretten. Deshalb wird sogleich die Frage nachgeschoben, ob die Bundesregierung das Gesetz dahingehend ändern möchte, dass Heat-not-Burn-Produkte nicht nur wie Pfeifentabak besteuert wird. Und dann wird auch die Frage nach Werbebeschränkungen für Tabakerhitzer aufgeworfen, ob und wann und welche.
Auf die Antwort darf man mehr als gespannt sein, wir werden berichten.
Hier ist der Link zum Volltext:Steuerrechtliche Behandlung v on „Heat-not-Burn“-Produkten
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Manchmal können auch Kleine Anfragen aus den Bundestagsfraktionen der zu antwortenden Bundesregierung so richtig wehtun – und noch mehr dem betroffenen Hersteller. Es geht um die Tabakerhitzer, hier von Philip Morris, deren steuerliche Einordnung und das Nachhaken der Bundestagsfraktion der Grünen.
Die Kleine Anfrage trägt die Nummer 19/4452 vom 24. September 2018 und hat es so richtig in sich. Starker Tobak. Ein wahres Feuerwerk an Fragen prasselt da auf die Bundesregierung nieder unter der Überschrift „Steuerrechtliche Behandlung von Heat-not-Burn-Produkten“.
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„Die Frage nach den gesundheitlichen Auswirkungen der neuen „Heat-not-Burn“-Produkte konnte bisher noch nicht abschließend beantwortet werden, weil unabhängige und umfassende Untersuchungen noch andauern.“ – Wohl eine Kritik an der mangelnden Studienlage jenseits von Untersuchungen, die der Hersteller von IQOS, Philip Morris, selbst durchführte und veröffentlichte.
Angesichts der in Brüssel geplanten und für Ende nächsten Jahres vorgesehenne Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie „entzündet“ die Anfrage der Grünen-Fraktion an brennenden Punkten zur Besteuerung von Tabakerhitzern wie zum Beispiel die Fragen fünf und sechs; dort will man wissen:
5.) Wie hoch sind die jeweiligen Anteile an Tabak- und Umsatzsteuer an einer Schachtel Tabaksticks der Marke „Heets from Marlboro“ von Philip Morris (Inhalt: 20 Sticks) zum Preis von 6 Euro in Deutschland (Stichtag: 1. März 2018) (bitte in Euro und in Prozent angeben)?
6.) Wie hoch sind die jeweiligen Anteile an Tabak- und Umsatzsteuer an einer Schachtel Zigaretten der Marke „Marlboro“ von Philip Morris (Inhalt: 20 Zigaretten) zum Preis von 6,40 Euro in Deutschland (Stichtag: 1. März 2018) (bitte in Euro und in Prozent angeben)?
Hintergrund hierfür ist die Besteuerung von IQOS als Rauchtabak, das heißt wie Feinschnitt zum Selberdrehen oder Pfeifentabak – und die ist nur ein Bruchteil von der Steuer auf Fabrikzigaretten. Deshalb wird sogleich die Frage nachgeschoben, ob die Bundesregierung das Gesetz dahingehend ändern möchte, dass Heat-not-Burn-Produkte nicht nur wie Pfeifentabak besteuert wird. Und dann wird auch die Frage nach Werbebeschränkungen für Tabakerhitzer aufgeworfen, ob und wann und welche.
Auf die Antwort darf man mehr als gespannt sein, wir werden berichten.
Hier ist der Link zum Volltext:Steuerrechtliche Behandlung v on „Heat-not-Burn“-Produkten
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