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Foto: Inge Eberhardt

Steuer auf E-Zigaretten kommt doch

5. February 2021By ASW

So sollte eigentlich kein Tag beginnen – nämlich mit einer Schockmeldung bei Spiegel-online: „Scholz will Tabaksteuer erhöhen – Rauchen für die Bundeskasse“.




Eigentlich könnte man sich um 6.15 Uhr , als die Meldung lief, einfach umdrehen. Weit gefehlt, denn in einem Nebensatz geht die Bombe hoch: „Jenseits der klassischen Tabakerzeugnisse will Scholz nach Spiegel-Informationen erstmals auch die beliebten E-Zigaretten besteuern.“ Und alles, wie das Hamburger Blatt schreibt zum nächsten Jahr.

Es geht um einen Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium vom Oktober 2020, der eGarage vorliegt, der „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteuermodernisierungsgesetz TabStMoG). Und ja, darin wird explizit von der Besteuerung von E-Zigaretten-Liquids gesprochen: „Die Besteuerung erfolgt ausschließlich für das in den Substanzen enthaltene Nikotin…..Dies ist aus Gründen der Steuergerechtigkeit sachgerecht, da lediglich nikotinhaltige Substanzen in E-Zigaretten als Substitut für Zigaretten anzusehen sind. Eine Besteuerung dieser nikotinhaltigen Substanzen ist auch vor dem Hintergrund des bestehenden Gefährdungspotenzials geboten.“ Und weiter: „Die vorliegenden Daten (Anmerkung der Redaktion: gemeint ist ein Review des dkfz, Deutsches Krebsforschungszentrum) zeigen, dass E-Zigaretten im Vergleich zu Tabakzigaretten weniger Schadstoffe im Aerosol enthalten. Sie sind jedoch trotzdem keine harmlosen Konsumprodukte…“, heißt es noch auf Seite 22. Was dann an Steuer für E-Zigaretten vorgeschlagen wird, wäre für die Branche ruinös. Die Berechnungen gehen von einer Steuer pro mg Nikotin im Liquid aus, die nach zwei Jahren verdoppelt wird auf vier Cent/mg Nikotin. Und damit würden alle Ausstiegsoptionen für Raucher via Dampfen ad absurdum führen – und damit auch die Wünsche nach Senkung der Raucherzahlen.




Es ist davon auszugehen, dass dieser Entwurf so wohl nicht eins zu eins umgesetzt werden wird, denn die darin vorgesehenen Zeitabläufe sind nicht mehr realisierbar. Und hoffentlich gilt das auch für die Steuervisionen, an denen sich jetzt die Lobbyisten abarbeiten müssen.
Hierzu eine exklusive Stellungnahme des Chefs des Branchenverbandes BfTG, Dustin Dahlmann, für eGarage: “Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und SPD auf den Verzicht auf neue Steuern geeinigt. Diese Vereinbarung scheint nun hinfällig zu sein. Wir sehen es in anderen Ländern: E-Zigarettensteuern halten Raucher vom Wechsel ab und sie rauchen weiter. Das steht den gesundheitspolitischen Zielen entgegen. Generell ist die Einführung einer neuen Steuer mitten in der Pandemiezeit kein Hoffnungssignal und es ist absolut unverständlich, warum das BMF gerade jetzt eine junge Branche derartig verunsichert. Außerdem arbeitet die EU an einer Novellierung der Tabaksteuerrichtlinie. Es ist ohnehin eine Änderung der Steuergesetzgebung zu erwarten. Die Eile dieses Alleingangs ist also nicht nachzuvollziehen.”, kritisierte Dahlmann.

An dieser Stelle ist es angezeigt, die kleinen Unwahrheiten der Bundesregierung beziehungsweise des Bundesfinanzministers im Umgang mit den Parlamentariern des Deutschen Bundestages vor Augen zu führen. Da ist die Kleine Anfrage der Grünen vom 19. Dezember 2020, die am 6. Januar 2021 beantwortet wurde. Bei Frage 14 ging es um Tabaksteuererhöhung, die Antwort lautete so: „Eine Initiative der Bundesregierung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes liegt nicht vor. Im Zuge der Umsetzung der aktuellen Neufassung der Richtlinie des Rates zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems könnten Änderungen des Tabaksteuergesetzes erforderlich werden.“
Dann kam am 21. Dezember die Kleine Anfrage der Linken, auch zum Thema Tabaksteuer, die Antwort der Bundesregierung am 20. Januar lautete: „Eine Initiative der Bundesregierung zur Erhöhung der Tabaksteuer liegt nicht vor.“
Abzuwarten bleibt, ob diese Linie auch bei der Kleinen Anfrage der FDP vom 26. Januar beibehalten bleibt.




Man wartet förmlich auf den Aufschrei der Oppositionsparteien – noch deutlicher kann man dem Parlament eigentlich nicht machen, für wie wichtig man den Bundestag hält.
Zur Chronologie gehört auch die Anhörung im Finanzausschuss zum Thema E-Zigarettensteuer im September vergangenen Jahres. Darin sprachen sich zahlreiche Experten gegen eine Liquidsteuer aus.

Und dann trat am vergangenen Mittwoch der Koalitionsausschuss im Kanzleramt zusammen; eigentlich ging es um Corona und weitere Hilfen. Doch dann sprach man auch über die Finanzlage – und schon war man bei der Tabaksteuer. Bereits Anfang des Monats, so hört man aus wohl informierten Kreisen, war das schon Thema in der Bundestags-Arbeitsgruppe Finanzen der Union. Widerstand war demnach nicht oder nur sehr verhalten spürbar.

Und wie geht es nun weiter: Alles eine Frage des Tempos. In der Hoffnung, dass nun ein aktueller Entwurf erstellt wurde, könnte dieser nächste Woche vom Kabinett abgesegnet werden, dann ginge er in den Bundestag zu seinen drei Lesungen, was in Corona-Zeiten extrem schnell gehen kann – gerne auch an nur zwei Tagen. Sollte es zu Anhörungen kommen, könnte diese noch Ende März stattfinden, damit der Bundesrat in seiner Sitzung am 26. März zustimmt.

Jetzt ist wirklich Eile geboten und eine wissenschaftsbasierte Diskussion, die nicht von den Euro-Zeichen in den Augen geleitet wird, sondern von dem Wunsch die Raucherprävalenz zu senken.

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5. February 2021By ASW

So sollte eigentlich kein Tag beginnen – nämlich mit einer Schockmeldung bei Spiegel-online: „Scholz will Tabaksteuer erhöhen – Rauchen für die Bundeskasse“.




Eigentlich könnte man sich um 6.15 Uhr , als die Meldung lief, einfach umdrehen. Weit gefehlt, denn in einem Nebensatz geht die Bombe hoch: „Jenseits der klassischen Tabakerzeugnisse will Scholz nach Spiegel-Informationen erstmals auch die beliebten E-Zigaretten besteuern.“ Und alles, wie das Hamburger Blatt schreibt zum nächsten Jahr.

Es geht um einen Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium vom Oktober 2020, der eGarage vorliegt, der „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteuermodernisierungsgesetz TabStMoG). Und ja, darin wird explizit von der Besteuerung von E-Zigaretten-Liquids gesprochen: „Die Besteuerung erfolgt ausschließlich für das in den Substanzen enthaltene Nikotin…..Dies ist aus Gründen der Steuergerechtigkeit sachgerecht, da lediglich nikotinhaltige Substanzen in E-Zigaretten als Substitut für Zigaretten anzusehen sind. Eine Besteuerung dieser nikotinhaltigen Substanzen ist auch vor dem Hintergrund des bestehenden Gefährdungspotenzials geboten.“ Und weiter: „Die vorliegenden Daten (Anmerkung der Redaktion: gemeint ist ein Review des dkfz, Deutsches Krebsforschungszentrum) zeigen, dass E-Zigaretten im Vergleich zu Tabakzigaretten weniger Schadstoffe im Aerosol enthalten. Sie sind jedoch trotzdem keine harmlosen Konsumprodukte…“, heißt es noch auf Seite 22. Was dann an Steuer für E-Zigaretten vorgeschlagen wird, wäre für die Branche ruinös. Die Berechnungen gehen von einer Steuer pro mg Nikotin im Liquid aus, die nach zwei Jahren verdoppelt wird auf vier Cent/mg Nikotin. Und damit würden alle Ausstiegsoptionen für Raucher via Dampfen ad absurdum führen – und damit auch die Wünsche nach Senkung der Raucherzahlen.




Es ist davon auszugehen, dass dieser Entwurf so wohl nicht eins zu eins umgesetzt werden wird, denn die darin vorgesehenen Zeitabläufe sind nicht mehr realisierbar. Und hoffentlich gilt das auch für die Steuervisionen, an denen sich jetzt die Lobbyisten abarbeiten müssen.
Hierzu eine exklusive Stellungnahme des Chefs des Branchenverbandes BfTG, Dustin Dahlmann, für eGarage: “Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und SPD auf den Verzicht auf neue Steuern geeinigt. Diese Vereinbarung scheint nun hinfällig zu sein. Wir sehen es in anderen Ländern: E-Zigarettensteuern halten Raucher vom Wechsel ab und sie rauchen weiter. Das steht den gesundheitspolitischen Zielen entgegen. Generell ist die Einführung einer neuen Steuer mitten in der Pandemiezeit kein Hoffnungssignal und es ist absolut unverständlich, warum das BMF gerade jetzt eine junge Branche derartig verunsichert. Außerdem arbeitet die EU an einer Novellierung der Tabaksteuerrichtlinie. Es ist ohnehin eine Änderung der Steuergesetzgebung zu erwarten. Die Eile dieses Alleingangs ist also nicht nachzuvollziehen.”, kritisierte Dahlmann.

An dieser Stelle ist es angezeigt, die kleinen Unwahrheiten der Bundesregierung beziehungsweise des Bundesfinanzministers im Umgang mit den Parlamentariern des Deutschen Bundestages vor Augen zu führen. Da ist die Kleine Anfrage der Grünen vom 19. Dezember 2020, die am 6. Januar 2021 beantwortet wurde. Bei Frage 14 ging es um Tabaksteuererhöhung, die Antwort lautete so: „Eine Initiative der Bundesregierung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes liegt nicht vor. Im Zuge der Umsetzung der aktuellen Neufassung der Richtlinie des Rates zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems könnten Änderungen des Tabaksteuergesetzes erforderlich werden.“
Dann kam am 21. Dezember die Kleine Anfrage der Linken, auch zum Thema Tabaksteuer, die Antwort der Bundesregierung am 20. Januar lautete: „Eine Initiative der Bundesregierung zur Erhöhung der Tabaksteuer liegt nicht vor.“
Abzuwarten bleibt, ob diese Linie auch bei der Kleinen Anfrage der FDP vom 26. Januar beibehalten bleibt.




Man wartet förmlich auf den Aufschrei der Oppositionsparteien – noch deutlicher kann man dem Parlament eigentlich nicht machen, für wie wichtig man den Bundestag hält.
Zur Chronologie gehört auch die Anhörung im Finanzausschuss zum Thema E-Zigarettensteuer im September vergangenen Jahres. Darin sprachen sich zahlreiche Experten gegen eine Liquidsteuer aus.

Und dann trat am vergangenen Mittwoch der Koalitionsausschuss im Kanzleramt zusammen; eigentlich ging es um Corona und weitere Hilfen. Doch dann sprach man auch über die Finanzlage – und schon war man bei der Tabaksteuer. Bereits Anfang des Monats, so hört man aus wohl informierten Kreisen, war das schon Thema in der Bundestags-Arbeitsgruppe Finanzen der Union. Widerstand war demnach nicht oder nur sehr verhalten spürbar.

Und wie geht es nun weiter: Alles eine Frage des Tempos. In der Hoffnung, dass nun ein aktueller Entwurf erstellt wurde, könnte dieser nächste Woche vom Kabinett abgesegnet werden, dann ginge er in den Bundestag zu seinen drei Lesungen, was in Corona-Zeiten extrem schnell gehen kann – gerne auch an nur zwei Tagen. Sollte es zu Anhörungen kommen, könnte diese noch Ende März stattfinden, damit der Bundesrat in seiner Sitzung am 26. März zustimmt.

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