Sprudelnde Einnahmen durch TabStMoG

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Das Statistische Bundesamt wird dem Bundesfinanzminister einen schönen Herbsttag bescheren, die Zahlen für das 3. Quartal wurden veröffentlicht.




Eigentlich gilt ja noch eine Abverkaufsfrist für Liquids mit „oben ohne“, also ohne Steuerbanderole mit Herstellungsdatum bis vor dem Inkrafttreten des sogenannten Tabaksteuermodernisierungsgesetz, kurz TabStMoG, bis Mitte Februar nächsten Jahres.

Aber irgendwie steigen die braven Hersteller der Liquids für E-Zigaretten schon in die Neuproduktion ein. Dasa belegen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, DeStatis, in der Fachserie 14, Finanzen und Steuern, Absatz von Tabakwaren, das am 1. November veröffentlicht wurde.

Auf Seite 7 finden sich die Zusammenfassenden Übersichten mit den Monatsangaben zu Wasserpfeifentabak, erhitztem Tabak und Substituten für Tabakwaren. Für Letztgenannte natürlich ab dem 01. Juli 2022, dem ersten Tag der Gültigkeit des TabStMoG. Demnach wurden im Juli Steuerzeichen für Liquids in Höhe von € 3 993 910 geordert, im August hatte sich die Zahl fast um die Hälfte erhöht auf € 6 883 426 und im September erreichte die Abforderung von Steuerbanderolen bereits einen Steuerwert von € 8 829 744. Im Mai hatten schon einige Produzenten wohl schon zum Üben – das war ein böser Scherz – bestellt und bestellten den Bundesadler im Wert von € 1 116 129.

Spannend allerdings ist eine Fußnote auf der gleichen Seite. In der Sparte „Erhitzter Tabak“ gibt es keine einzige Angabe, dafür den Text der Fußnote: „1 Die Bekanntgabe statistischer Angaben zum Bezug von Steuerzeichen für erhitzten Tabak ist bis auf Weiteres aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.“

Noch ein schneller Blick auf die Gelder aus allen Sparten der Tabaksteuereinnahmen: Ach schade, das klappt nicht, denn: „Aufgrund eines IT-Problems beim Hauptzollamt Bielefeld (Steuerzeichenstelle) können die Daten zu den Steuereinnahmen zurzeit nicht veröffentlicht werden.“