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E-Zigarette Sprengstoff fürs Werbeverbot

8. May 2020By ASW

Wer hätte je gedacht, dass das Vapen, also die E-Zigarette, mal das seit langem geplante Tabakwerbeverbot „implodieren“ lassen könnte?




Zur Vorgeschichte: Das „Und täglich grüßt das Murmeltier“ zum Stand des „Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes” ist schon langsam etwas peinlich. Es geht um die “Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf“.  Aber die jetzt dem Vernehmen nach vorgetragene Begründung ist „explosiv“. Denn es gibt mehr als nur kleine Mängel oder Dissensen zwischen den unterschiedlichen politischen Playern, es geht ans Eingemachte und ums Grundsätzliche. Und das ist die beste Garantie für Stillstand und Ärger – beides scheint vorprogrammiert, und dabei drängt die Zeit ungemein, wenn es vor der parlamentarischen Sommerpause noch klappen soll.

Dreh- und Angelpunkt sind die Übergangsfristen im geplanten Tabakwerbeverbot für nikotinfreie E-Zigaretten. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und das Bundeswirtschaftsministerium sperren sich gegen den Entwurf, weil sie die Übergangsfristen im Sinne der Gleichbehandlung aller zu regulierenden Produkte vermissen.

Das verstimmt nun die Bundestagsfraktionen der Großen Koalition, die den Entwurf erarbeiteten, heftig. Sie sinnen auf eine kreative Lösung: Das Kabinett einfach außen vor lassen und den eigenen „alten“ Gesetzentwurf, den ohne Übergangsfristen, also sofortigem Werbeverbot für nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids, gleich als Fraktionsentwurf in das Hohe Haus einbringen. So lautet zumindest dem Vernehmen nach die Lage.

Kann man so machen, will man Kabinett und Kanzleramt nachhaltig verärgern, denn in der sogenannten „Waschmaschine“, wie die Berliner das Kanzleramt nennen, will man unbedingt das Werbeverbot auf dem Kabinettstisch behandelt wissen. Schützenhilfe hierfür kommt aus dem federführenden Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Wenn man den Gesetzentwurf einfach nicht an die Fraktionen der Regierung schickt, kann er auch nicht im Bundestag eingebracht werden. Das hat jetzt nicht Haptisches an sich, sondern Rechtliches.

Dem Berliner Gemunkel zufolge, könnte es mehr als knapp werden mit der Umsetzung bzw. parlamentarischen Behandlung angesichts der Kabinettsfrage und der ungeklärten und strittigen Übergangsfristen für nikotinfreie E-Zigaretten. Optimisten denken an eine Erste Lesung in der letzten Maiwoche. Der große Koalitionskonsens der Pandemiekrisentage scheint vorbei, jetzt wird wieder Parteipolitik gemacht – die Fraktionsführer sind gefordert.

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8. May 2020By ASW

Wer hätte je gedacht, dass das Vapen, also die E-Zigarette, mal das seit langem geplante Tabakwerbeverbot „implodieren“ lassen könnte?




Zur Vorgeschichte: Das „Und täglich grüßt das Murmeltier“ zum Stand des „Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes” ist schon langsam etwas peinlich. Es geht um die “Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf“.  Aber die jetzt dem Vernehmen nach vorgetragene Begründung ist „explosiv“. Denn es gibt mehr als nur kleine Mängel oder Dissensen zwischen den unterschiedlichen politischen Playern, es geht ans Eingemachte und ums Grundsätzliche. Und das ist die beste Garantie für Stillstand und Ärger – beides scheint vorprogrammiert, und dabei drängt die Zeit ungemein, wenn es vor der parlamentarischen Sommerpause noch klappen soll.

Dreh- und Angelpunkt sind die Übergangsfristen im geplanten Tabakwerbeverbot für nikotinfreie E-Zigaretten. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und das Bundeswirtschaftsministerium sperren sich gegen den Entwurf, weil sie die Übergangsfristen im Sinne der Gleichbehandlung aller zu regulierenden Produkte vermissen.

Das verstimmt nun die Bundestagsfraktionen der Großen Koalition, die den Entwurf erarbeiteten, heftig. Sie sinnen auf eine kreative Lösung: Das Kabinett einfach außen vor lassen und den eigenen „alten“ Gesetzentwurf, den ohne Übergangsfristen, also sofortigem Werbeverbot für nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids, gleich als Fraktionsentwurf in das Hohe Haus einbringen. So lautet zumindest dem Vernehmen nach die Lage.

Kann man so machen, will man Kabinett und Kanzleramt nachhaltig verärgern, denn in der sogenannten „Waschmaschine“, wie die Berliner das Kanzleramt nennen, will man unbedingt das Werbeverbot auf dem Kabinettstisch behandelt wissen. Schützenhilfe hierfür kommt aus dem federführenden Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Wenn man den Gesetzentwurf einfach nicht an die Fraktionen der Regierung schickt, kann er auch nicht im Bundestag eingebracht werden. Das hat jetzt nicht Haptisches an sich, sondern Rechtliches.

Dem Berliner Gemunkel zufolge, könnte es mehr als knapp werden mit der Umsetzung bzw. parlamentarischen Behandlung angesichts der Kabinettsfrage und der ungeklärten und strittigen Übergangsfristen für nikotinfreie E-Zigaretten. Optimisten denken an eine Erste Lesung in der letzten Maiwoche. Der große Koalitionskonsens der Pandemiekrisentage scheint vorbei, jetzt wird wieder Parteipolitik gemacht – die Fraktionsführer sind gefordert.

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