Unabhängiges Informationsportal zur E-Zigarette
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Schweizer Dampfer rebellieren gegen Nikotinverbot
Auch in einem entlegenen Bergtal in der südlichen Schweiz trifft man sie natürlich: Die Dampfer. Schön, wenn nicht stinkender Zigarettenrauch den Geruch der wilden Bergwiesen überlagert, sondern nur ein Pfefferminzwölkchen herüberzieht. Auf Nachfrage am Nebentisch des Almlokals wird freundlich Auskunft gegeben, und es zeigt sich: Die E-Zigarette in der Schweiz, das ist ein erstaunlich heikles Thema. Denn, so stellt der deutsche Besucher überrascht fest: Der Handel mit nikotinhaltigen (Einweg-)E-Zigaretten und Liquids ist hier geradeheraus verboten. Lediglich für den “Eigenverbrauch”, ein unangenehmes Wort, das man eigentlich eher mit harten Drogen verbindet, ist es möglich, 150 Milliliter nikotinhaltiges Liquid einzuführen. Diese Regeln hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aufgestellt.
Das hat zu seltsamen Blüten geführt. So bestellen viele Schweizer anscheinend im Internet ohne große Probleme bei Shops im EU-Ausland ihre Ware. Es gibt sogar genau auf dieses Publikum zugeschnittene Internet-Angebote, wie eine kleine Recherche später schnell ergibt. Doch eine aktive Dampfer-Szene lebt natürlich auch von kleinen Ladengeschäften, und die begnügen sich in der Schweiz bislang meist mit dem Verkauf von Hardware und nikotinfreien Liquids. Ein seltsamer Zustand, der sicher nicht dazu beiträgt, Rauchern den Umstieg auf die deutlich weniger gesundheitsschädliche Alternative schmackhaft zu machen.
Laut jüngeren Medienberichten ist die Situation sogar noch absurder: Selbst das BAG befürwortet, dass der Handel mit nikotinhaltigen Liquids endlich legalisiert werden sollte. Es ist schließlich nicht nachvollziehbar, dass hochgiftige, reguläre Zigaretten frei verkäuflich sind, aber die weniger schädliche Alternative nicht. Jedoch: Ein entsprechendes Gesetz, über das in den Kantonen noch abgestimmt werden muss, wird offenbar frühestens 2018 in Kraft treten. Bis dahin gilt die alte Regel und nikotinhaltiges Liquid bleibt vom Handel in der Schweiz ausgeschlossen.
Was tun, also? Einige Schweizer E-Zigaretten-Händler wollen nun offenbar eine schnellere Entscheidung provozieren. Sie verkaufen auch nikotinhaltige Liquids und steuern damit auf einen Rechtsstreit zu, den sie gewinnen zu können glauben. Dabei berufen sie sich auf ein Rechtsgutachten der Schweizer E-Zigaretten-Vereinigung Helvetic Vape. Das Hauptargument: Die Regelung betreffe Lebensmittel und Zusatzstoffe. Liquids seien aber keine Lebensmittel und damit die Rechtsgrundlage des Verbots hinfällig. Nun wird es wohl bald zu einem Gerichtsprozess kommen, der Klarheit bringt, erwarten die Händler. Auch wenn in Deutschland mit der Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie einiges an neuen Einschränkungen auf die Dampfer und die Händler zukommt: Im Vergleich zur Schweiz kann man zwischen Sylt und Schliersee frei durchdampfen, wenn auch der Ausblick nicht ganz so gut ist.
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Was tun, also? Einige Schweizer E-Zigaretten-Händler wollen nun offenbar eine schnellere Entscheidung provozieren. Sie verkaufen auch nikotinhaltige Liquids und steuern damit auf einen Rechtsstreit zu, den sie gewinnen zu können glauben. Dabei berufen sie sich auf ein Rechtsgutachten der Schweizer E-Zigaretten-Vereinigung Helvetic Vape. Das Hauptargument: Die Regelung betreffe Lebensmittel und Zusatzstoffe. Liquids seien aber keine Lebensmittel und damit die Rechtsgrundlage des Verbots hinfällig. Nun wird es wohl bald zu einem Gerichtsprozess kommen, der Klarheit bringt, erwarten die Händler. Auch wenn in Deutschland mit der Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie einiges an neuen Einschränkungen auf die Dampfer und die Händler zukommt: Im Vergleich zur Schweiz kann man zwischen Sylt und Schliersee frei durchdampfen, wenn auch der Ausblick nicht ganz so gut ist.
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