Es sind Überschriften wie diese in “Deutsche Gesundheitsnachrichten”: Trotz BGH-Verbot: Nikotinhaltige Liquids werden weiter verkauft, die alles noch kompliziertes machen, die erste Blüten treiben lassen und die zahllose und gierige Abmahnunternehmen geradezu locken, die kleinen Vertreiber von Liquids mit Nikotin zu belangen. Die Hatz ist eröffnet.
Dank der Rechtsunsicherheit, die die Politik zu verantworten hat. Nicht das Gericht: das konnte nur auf Basis der gesetzlichen Grundlagen von 2013 urteilen. Vielleicht ist es geradezu ein Geschenk, dass dieses Urteil erst jetzt veröffentlicht wurde.
Da hilft es auch nicht viel, auf das Prinzip Hoffnung zu setzen, wie es der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) tut und auf „Augenmaß“ der Behörden setzt: Weiter E-Zigaretten verkaufen?.
Ansonsten aber gilt: das Gericht hat Recht gesprochen.