Unabhängiges Informationsportal zur E-Zigarette
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Regeln für “fliegende” E-Zigaretten
Bald ist es wieder soweit: Die Urlaubszeit kommt. Und damit auch die Planung für Dampfer, die mit dem Flugzeug in die Ferien fliegen wollen.
Wichtig: E-Zigaretten dürfen nicht im aufzugebenden Gepäck transportiert werden, wie die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH bekanntgab.
Dabei beruft sie sich auf die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO).
Bereits zum 1. April dieses Jahr trat eine Regelung für Flüge in die Vereinigten Staaten in Kraft. Danach darf in keinem Flugzeug, egal welcher Gesellschaft, gedampft werden. Auch auf allen amerikanischen Flughäfen gilt das Dampfverbot.
Die Regelungen sind weltweit stark unterschiedlich für E-Zigaretten im Handgepäck oder im Fluggepäck.
Um unangenehme Überraschungen – wie ein ganzer Urlaub ohne Dampfen – zu vermeiden, sollten sich die Dampfer unbedingt vor Reiseantritt über die jeweiligen Bestimmungen der Flughäfen, der Fluggesellschaften und am Reisezielort informieren.
Dass die E-Zigarette nur noch im Handgepäck mitfliegen darf, wird mit verschiedenen bekanntgewordenen Zwischenfällen begründet. Dabei sollen sich versehentlich Dampferteilchen im Gepäck eingeschaltet und so Brände verursacht haben.
Das berichtet das Reise-Online-Portal Check 24: Vorschriftsänderung: Keine E-Zigaretten mehr im Aufgabegepäck
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