Jetzt liegt er mit Datum 10.07.2015 vor, der Referentenenwurf zum Jugendschutzgesetz aus dem Schwesig-Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Darin sollen durch Altersbeschränkungen Kinder und Jugendliche der Zugang für E-Zigaretten und elektronischen Shishas erschwert/unterbunden werden.
Ein striktes Verbot von Abgabe und Konsum sollen Kinder und Jugendliche – ähnlich bei Tabakwaren – schützen.
Dies soll unter ganz besonderer Berücksichtigung des Versandhandels gelten, worüber wohl die meisten E-Produkte und Liquids vertrieben werden.
Dabei bedarf es nur kleiner Änderungen im „Jugendschutzgesetz“. Das finden wir echt gut.
Den Gesetzentwurf – wie gesagt, noch im Stadium eines Referentenentwurfs – findet sich hier.