Rechenbeispiele des BMF

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Bekanntlich haben die Liberalen ja Ambitionen für die nächste Regierung – entweder auf das Auswärtige Amt, was eher unwahrscheinlich ist, oder auf das Finanzministerium, was denkbar wäre.




Von daher macht es Sinn, sich mal in die Finanzsituation des sozialdemokratischen Kanzlerkandidatenressorts anzuschauen und Rechenhilfe zu erbitten.
So tat es auch der FDP-Bundestagsabgeordnete und Obmann des Finanzausschusses Markus Herbrand. Und stellte eine sogenannten Schriftliche Frage an die Regierung, hier das Bundesfinanzministerium. Es ging angesichts der Steuererhöhungen für Tabak und tabakähnliche Produkte im sogenannten Tabaksteuermodernisierungsgesetz um den zu erwartenden erhöhten Schmuggel, der dann wiederum Steuerausfälle mit sich bringt. Basis für die fiskalischen Perspektiven und Betrachtungen sollten die erhobenen Zahlen für 2019 und 2020 sein. Und bitteschön gleich aufgeschlüsselt nach Zigaretten, Feinschnitt, Zigarillos, Wasserpfeifentabak und Liquids für E-Zigaretten.

Vor einigen Tagen antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin des BMF, Sarah Ryglewski, SPD. Beim Zoll scheint es nicht mal Faxgeräte zu geben, denn, so hieß es in der Antwort, „die sich aus den sichergestellten Mengen ergebende Tabaksteuer sowie ein draus ggf. sich ergebender Steuerausfall werden von der Zollverwaltung nicht elektronisch erfasst.“ – Schon wieder so ein peinliches digitales Nicht-Dasein. Dafür konnte sie dann doch die Summe der sichergestellten Zigaretten für 2019 mit rund 68 Millionen Stück beziffern und für 2020 gab sie eine Zahl von nahezu 106 Millionen an. Eigentlich müsste sich schon aus diesen Zahlen der vom Zoll aufgegriffenen Stückzahlen sehr wohl ein Steuerausfall beziffern lassen.
Aber schließlich muss man erst mal die Steuer für nikotinhaltige und nikotinfreie Liquids berechnen angesichts des TabStMoG; was schon in der Höhe illusorisch genug war. Irgendwann ist nun aber auch mal gut.
Und da bislang keine Tabaksteuer auf Liquids zum Tragen kam, hat man auch keine Steuergegenstandsrechnung. Macht Sinn, aber Schmuggelzahlen hätte es doch trotzdem geben können.

Die Antwort auf die Ergänzung und Weiterung der Frage auf Drogenschmuggel während der Corona-Pandemie ersparen wir den geneigten Dampfern wenig. Nur so viel: Wo kein Flugverkehr, da kein Schmuggel. Sollte jemand die Freude an Frage und Antwort haben, möge sich bitte die Drucksache 19/30798 nachlesen.