Ein neues Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg wird rauchende Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufhorchen lassen, wie Legal Tribune Online berichtet: Rauchen ist keine betriebliche Übung.
Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer sein Unternehmen auf Weiterzahlung verklagt. Im Rahmen einer neuen Betriebsvereinbarung sollten nun die Raucherpausen „gestempelt“ werden, also als nicht vergütbare Zeit deklariert werden.
Zuvor war geübte Praxis in dem Betrieb, dass Raucher zum Reinziehen ihren Fluppen dies einfach während der bezahlten Arbeitszeit taten. Das Landesarbeitsgericht urteilte nun, dass es sich bei der bislang geübten Praxis nicht um eine „betriebliche“ Übung handele. Besonders im Fokus stehe dabei die Ungleichbehandlung gegenüber nichtrauchenden Kollegen.