Unabhängiges Informationsportal zur E-Zigarette
Nachrichten und Informationen aus Politik und Wissenschaft rund ums Dampfen seit 2014

Rauchentwöhnung absetzbar
Das lässt aufhören und staunen: Wer sich das Rauchen abgewöhnen will und dazu „Unterstützung“ braucht, kann das von der Steuer absetzen.
Laut Urteil des Bundesfinanzhof – kurz BFH – gilt die Rauchentwöhnung als außerordentliche Belastung, die ggf. steuerlich geltend gemacht werden kann, so meldet apotheke adhoc: Nikotinsucht Rauchentwöhnung von der Steuer absetzen
Bedingung ist, dass ein ärztliches Attest über die Nikotinsucht vorliegt und die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Darauf weist Vereinigte Lohnsteuerhilfe VLH in Berlin hin: Mit dem Rauchen aufhören und die Kosten von der Steuer absetzen
Das gilt sowohl für die Fahrtkosten zum Arzt als auch für Nikotinersatzprodukte und Therapien wie Hypnose und Akupunktur.
Nun wird es für Dampfer, die Ex-Raucher sind, spannend: Wann gilt das für das Einreichen von Rechnungen für E-Zigaretten und Liquids. Da sollte man zuerst die jeweilige Krankenkasse kontaktieren und dann den Steuerberater fragen, ob der Bundesfinanzhof schon weiter ist als die Politik und sich an britischen Empfehlungen orientiert.
Egal, jeder der aufhört, hat schon gewonnen – nicht nur Geld.
MEISTGELESEN

egarage.de
egarage.de ist die unabhängige Informationsquelle zur E-Zigarette: Bei uns gibt es News über Politik,
1 week ago
www.egarage.de
Die Forschung zu den gesundheitlichen Auswirkungen von E-Zigaretten ist mit einem gewaltigen Problem konfrontiert. Obwohl das Dampfen nun schon seit [...]3 weeks ago
Chaos beim Weltgipfel für Tabakkontrolle - Unabhängiges Informationsportal zur E-Zigarette
www.egarage.de
Der Weltgipfel für Tabakkontrolle vom 20. bis zum 25. November versinkt im Chaos. Nur gut eine Woche vor dem Start [...]4 weeks ago
The King's speech: Rauchfreies Königreich - Unabhängiges Informationsportal zur E-Zigarette
www.egarage.de
Wie wunderbar ist doch die Metamorphose, wie der Großvater des jetzigen Königs seinen Sprachfehler, das Stottern, durch einen Sprachlehrer überwindet. [...]VERANSTALTUNGEN
WERBUNG

Rauchentwöhnung absetzbar
Das lässt aufhören und staunen: Wer sich das Rauchen abgewöhnen will und dazu „Unterstützung“ braucht, kann das von der Steuer absetzen.
Laut Urteil des Bundesfinanzhof – kurz BFH – gilt die Rauchentwöhnung als außerordentliche Belastung, die ggf. steuerlich geltend gemacht werden kann, so meldet apotheke adhoc: Nikotinsucht Rauchentwöhnung von der Steuer absetzen
Bedingung ist, dass ein ärztliches Attest über die Nikotinsucht vorliegt und die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Darauf weist Vereinigte Lohnsteuerhilfe VLH in Berlin hin: Mit dem Rauchen aufhören und die Kosten von der Steuer absetzen
Das gilt sowohl für die Fahrtkosten zum Arzt als auch für Nikotinersatzprodukte und Therapien wie Hypnose und Akupunktur.
Nun wird es für Dampfer, die Ex-Raucher sind, spannend: Wann gilt das für das Einreichen von Rechnungen für E-Zigaretten und Liquids. Da sollte man zuerst die jeweilige Krankenkasse kontaktieren und dann den Steuerberater fragen, ob der Bundesfinanzhof schon weiter ist als die Politik und sich an britischen Empfehlungen orientiert.
Egal, jeder der aufhört, hat schon gewonnen – nicht nur Geld.
MEISTGELESEN

VERANSTALTUNGEN
WERBUNG
