Das lässt aufhören und staunen: Wer sich das Rauchen abgewöhnen will und dazu „Unterstützung“ braucht, kann das von der Steuer absetzen.
Laut Urteil des Bundesfinanzhof – kurz BFH – gilt die Rauchentwöhnung als außerordentliche Belastung, die ggf. steuerlich geltend gemacht werden kann, so meldet apotheke adhoc: Nikotinsucht Rauchentwöhnung von der Steuer absetzen
Bedingung ist, dass ein ärztliches Attest über die Nikotinsucht vorliegt und die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Darauf weist Vereinigte Lohnsteuerhilfe VLH in Berlin hin: Mit dem Rauchen aufhören und die Kosten von der Steuer absetzen
Das gilt sowohl für die Fahrtkosten zum Arzt als auch für Nikotinersatzprodukte und Therapien wie Hypnose und Akupunktur.
Nun wird es für Dampfer, die Ex-Raucher sind, spannend: Wann gilt das für das Einreichen von Rechnungen für E-Zigaretten und Liquids. Da sollte man zuerst die jeweilige Krankenkasse kontaktieren und dann den Steuerberater fragen, ob der Bundesfinanzhof schon weiter ist als die Politik und sich an britischen Empfehlungen orientiert.
Egal, jeder der aufhört, hat schon gewonnen – nicht nur Geld.