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Rauchen in NRW
Kaum hat sich die neue Koalition aus Schwarz-Gelb am Rhein auf einen Vertrag geeinigt, der die nächsten Koalitionsjahre definieren soll, überrascht eine Rolle rückwärts oder vorwärts beim Nichtraucherschutz.
Vergangenen Freitag wurde das 125 Seiten starke Papier der Öffentlichkeit vorgestellt. Im wirtschaftspolitischen teil, in der Rubrik ‚Handel und Tourismus‘ findet sich folgende Passage: „An den Regelungen des Nichtraucherschutzes halten wir fest. Für Einrichtungen, die nach der Verkehrsanschauung gerade dem Zweck des gemeinsamen Konsums bestimmter Tabakrauchwaren dienen, werden wir Ausnahmegenehmigungen in Kombination mit der Erteilung einer Schankgenehmigung durch die Kommunen ermöglichen. Der Betrieb einer solchen Einrichtung als oder in einer Gaststätte bleibt unzulässig.“
Das bedeutet, dass künftig in Raucherbars und –lounges, selbst wenn dort Speisen gereicht werden, wieder geraucht werden darf. Vorbehaltlich einer Gesetzesänderung in Nordrhein-Westfalen. Ob das ein Fortschritt ist – außer vielleicht für einige Wirte – darf bezweifelt werden, denn die Deutschen haben sich längst an das Rauchverbot in Gaststätten gewöhnt. Selbst in dem föderalen deutschen Flickerlteppich, wo jedes Bundesland seine eigenen Rauchverbostvorstellungen umsetzen kann.
Da hat sich wohl die FDP in Stellung gebracht, die stets auf Eigenverantwortung der Bürger setzte und sich gegen staatliche Bevormundung und Nanny-Staat aussprach.
In einem Interview mit eGarage von Anfang Mai sprach sich der stellvertretende Bundesvorsitzende des Liberalen Mittelstandes, Andreas Keck, gegen Regulierungen für E-Zigaretten aus, die die Vorgaben aus Brüssel noch toppen. Gleichzeitig gab er ein Bekenntnis für einen liberalen Umgang mit dem Produkt aus, das nicht mit der klassischen Tabakzigarette in einen Topf geworfen werden darf.
Vielleicht gibt es im Bundestagswahlkampf ein weiteres heißes Thema: Dampfen und Regulierung. Wäre bei den immer wiederkehrenden guten Wissenschaftsberichten für einen entspannteren Umgang mit dem Dampfen wünschenswert.
Das ganze Interview gibt es hier: FDP will im Wahlkampf für die E-Zigarette streiten
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Das bedeutet, dass künftig in Raucherbars und –lounges, selbst wenn dort Speisen gereicht werden, wieder geraucht werden darf. Vorbehaltlich einer Gesetzesänderung in Nordrhein-Westfalen. Ob das ein Fortschritt ist – außer vielleicht für einige Wirte – darf bezweifelt werden, denn die Deutschen haben sich längst an das Rauchverbot in Gaststätten gewöhnt. Selbst in dem föderalen deutschen Flickerlteppich, wo jedes Bundesland seine eigenen Rauchverbostvorstellungen umsetzen kann.
Da hat sich wohl die FDP in Stellung gebracht, die stets auf Eigenverantwortung der Bürger setzte und sich gegen staatliche Bevormundung und Nanny-Staat aussprach.
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Vielleicht gibt es im Bundestagswahlkampf ein weiteres heißes Thema: Dampfen und Regulierung. Wäre bei den immer wiederkehrenden guten Wissenschaftsberichten für einen entspannteren Umgang mit dem Dampfen wünschenswert.
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