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Rauchen im Job und in der eigenen Wohnung – was ist erlaubt?

23. Juli 2015By ASW

Wir haben bei den Kollegen von Markt und Mittelstand eine interessante Auflistung gefunden.

Rauchen im Job – was ist zulässig, was nicht? Zwar beziehen sich die Informationen nur auf “klassische” Raucher. Aber klar ist: Nichtraucherschutz hat absoluten Vorrang – und der Chef darf allein entscheiden, ob das Rauchen am Arbeitsplatz überhaupt erlaubt ist.

Allerdings kommt es wie immer auf den Einzelfall an. So sagt Prof. Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), dass Arbeitgeber zusätzliche Pausen von ihren Mitarbeitern nicht akzeptieren müssen.

Wir haben hier zwei interessante Links für Sie – zum einen zum schon eingangs zitierten Portal Markt und Mittelstand – da geht es um das Rauchen am Arbeitsplatz.

Zum anderen – bei der Deutschen Anwaltsauskunft geht um das Rauchen in der Freizeit. Darf in der eigenen Wohnung überhaupt geraucht werden, wenn sich beispielsweise Nachbar oder Vermieter daran stören? Alle Einzelheiten hier.

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Rauchen im Job – was ist zulässig, was nicht? Zwar beziehen sich die Informationen nur auf “klassische” Raucher. Aber klar ist: Nichtraucherschutz hat absoluten Vorrang – und der Chef darf allein entscheiden, ob das Rauchen am Arbeitsplatz überhaupt erlaubt ist.

Allerdings kommt es wie immer auf den Einzelfall an. So sagt Prof. Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), dass Arbeitgeber zusätzliche Pausen von ihren Mitarbeitern nicht akzeptieren müssen.

Wir haben hier zwei interessante Links für Sie – zum einen zum schon eingangs zitierten Portal Markt und Mittelstand – da geht es um das Rauchen am Arbeitsplatz.

Zum anderen – bei der Deutschen Anwaltsauskunft geht um das Rauchen in der Freizeit. Darf in der eigenen Wohnung überhaupt geraucht werden, wenn sich beispielsweise Nachbar oder Vermieter daran stören? Alle Einzelheiten hier.

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