Wie gut zu wissen, dass selbst in diesen schweren Zeiten, so manches ganz normal funktioniert: Die Aufsichtsbehörden und das Befolgen von Gesetzen.
Die in Geschäften angebotenen Liquids sind strengen staatlichen Regulierungen unterworfen – kontrolliert werden diese je nach Landesgesetz von den zuständigen Kontrollbehörden.
In Rheinland-Pfalz ist das für den Süden des Landes die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd). Sie wollte die Einhaltung der Nikotinhöchstgrenze in Liquids von 20 mg überprüfen. Dafür beauftragte sie das Messinstitut des Landesamtes für Umwelt in Mainz. Eingesammelt worden waren in neun Geschäften in Bingen, Mainz, Ingelheim und Worms 31 Proben. Überprüft wurden, so die „Allgemeine Zeitung“ aus Mainz, ob die Nikotinangaben auf den Liquidfläschchen in den Regalen mit den tatsächlichen Nikotinkonzentrationen übereinstimmen.
Und das Ergebnis lässt Hersteller, Händler und Dampfer aufatmen: Kein Produkt überschritt die Nikotinhöchstgrenze, nur eines war falsch beziehungsweise gar nicht ausgezeichnet. Für alle anderen 30 Produkte gilt: Daumen hoch.
Nur beim Wissen um die Kennzeichnungsvorschriften waren die Händler nicht immer gut im Bild. Denn die Gefahrenpiktogramme waren teils zu klein oder es fehlten vorgeschriebene „Signalwörter“ wie Achtung oder Gefahr.
Alles in allem doch ein sehr erfreuliches Ergebnis für Produktsicherheit und auch die notwenige Kontrolle, die oftmals von Herstellern angemahnt wird.