Natürlich leben wir in einer durchstrukturierten Welt. Es gibt für alles Gesetze und Regelungen.
Kinder müssen, dürfen und sollen zur Schule. So ist das geregelt (und mit Ausnahme einiger Schüler sehen das wohl die meisten als richtig an). Vorschriften in Schrebergärten, wonach der Vorstand über An- und Abbauten sowie Pflanzungen entscheidet, sind dagegen schon nicht mehr so unwidersprochen.
Warum wir das hier erzählen? Weil wir gerade mal durch das Tagblatt aus der Schweiz darauf gestoßen sind/wurden, dass elektronische Zigaretten bei den Eidgenossen unter das Lebensmittelgesetz fallen.
Und das hat spannende Konsequenzen: Man darf im Restaurant dampfen (was nicht überall gern gesehen ist – egal, ob inner- oder außerhalb der Schweiz). Aber: Mann darf deshalb auch keine Liquids mit Nikotin verkaufen. Der Logik der Regelung folgend hat Nikotin eben nichts in Lebensmitteln zu suchen.
Was aber die Konsequenz hat, dass ich in Konstanz Liquids mit Nikotin kaufen darf und sie dann fröhlich dampfend über die Grenze mitnehme. Jedenfalls bis zu einer Menge von 150 Millilitern.
Das ist natürlich Schweizer Händlern nicht soooo angenehm, dass sie zuschauen müssen, wenn sich E-Zigaretten-Liebhaber außerhalb der Schweizer Landesgrenzen mit nikotinhaltigen Liquids versorgen. Überall in der Schweiz?, möchte man frei nach Asterix fragen.
Nein, natürlich nicht. InSmoke macht Nägel mit Köpfen bzw. Liquids mit Nikotin. Und hat damit die Nase vorn – denn offiziell soll das entsprechende Gesetz erst 2018 geändert werden.
Ausführlich gibt es die ganze Geschichte im Tagblatt unter diesem Link.