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Positionsbestimmung: MdB Thies und die E-Zigarette

14. August 2023By ASW

eGarage hat eine neue Rubrik ins Leben gerufen. Wir bitten Meinungsbildner wie Bundestagsabgeordnete, Wissenschaftler und Branchenvertreter um ihre Einschätzungen zu verschiedenen Themen rund ums Dampfen.




Den Anfang macht der Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Thies, direkt gewählter CDU-Abgeordneter aus Nordrhein-Westfalen, Mitglied des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft. Wir baten um seine Einordnung zu drei Punkten: Harm Reduction, Aromen und Disposables. Wir sagen herzlichen Dank.

„Meine Position zu der Produktfamilie der E-Zigarette möchte ich unter drei Aspekte gliedern:
1. Harm Reduction: Das Konzept der Harm Reduction sehe ich als wichtigen Ansatz. Es ist entscheidend, alternative Produkte anzubieten, die Rauchern eine weniger schädliche Option zur Verfügung stellen, um ihr Rauchverhalten zu reduzieren oder aufzugeben. E-Zigaretten können eine Rolle bei der Schadensminimierung spielen, indem sie Rauchern eine Möglichkeit bieten, Nikotin ohne die schädlichen Verbrennungsprodukte des Tabakrauchs zu konsumieren. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass aufgrund des kurzen Zeitraums, in dem E Zigaretten auf dem Markt sind, Langzeitstudien zu den Auswirkungen fehlen. Daher bedarf es weiterer Forschung, um ein umfassendes Verständnis der Langzeitfolgen zu erlangen.

2. Aromen: Die in den Liquids enthaltenen Aromen sehe ich als einen kritischen Punkt. Einerseits können Aromen dazu beitragen, dass E-Zigaretten für Raucher attraktiver werden, insbesondere für diejenigen, die nach einer weniger schädlichen Alternative suchen. Andererseits besteht die Sorge, dass bestimmte Aromen eine unangemessene Anziehungskraft auf Jugendliche haben könnten. Es ist wichtig, diese beiden Aspekte sorgfältig abzuwägen. Eine ausgewogene Regulierung sollte den Schutz von Jugendlichen gewährleisten, indem sie den Zugang zu E-Zigaretten mit übermäßig attraktiven Aromen einschränkt, während sie erwachsenen Rauchern dennoch eine breite Palette von Aromen zur Verfügung stellt. Grundsätzlich schließe ich mich aber den Erkenntnissen des Bundesinstituts für Risikoforschung an, dass hier weitere Diskussionen und wissenschaftliche Erkenntnisse erforderlich sind.




3. Einweg-E-Zigaretten: Wie Sie auch meiner letzten Rede im Bundestag entnehmen konnten, lautet mein Grundsatz: „Niemand braucht diese Dinger. Sie müssen verboten werden.“ Der Großteil der Einweg-E-Zigaretten wird auf der Straße oder im Hausmüll entsorgt, was zu negativen Umweltauswirkungen und regelmäßigen Bränden auf Mülldeponien führt sowie dem Grundsatz der Kreislaufwirtschaft widerspricht. Bis ein wirkungsvolles Verbot in Kraft getreten ist, sollten wir uns bewusst sein, dass eine verantwortungsvolle Entsorgung dieser Produkte und das Wiederverwenden der Batterien von größter Bedeutung sind. Weiterhin gibt es bereits zahllose, bewährte Alternativen – in Form von Mehrweg-E-Zigaretten. Abschließend möchte ich betonen, dass die Regulierung von E-Zigaretten ein komplexes Thema darstellt, welches sowohl wissenschaftliche Erkenntnisse als auch eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Interessen erfordert. Die Debatte über die zukünftige Ausgestaltung der Gesetzgebung zu E-Zigaretten und die damit verbundenen Fragen wie Harm Reduction, Aromen und das Verbot der Einwegprodukte wird uns zweifellos in der 2. Hälfte des Sitzungsjahres 2023 beschäftigen. Ausdrücklich schätze ich den Einsatz der Industrie, die gesundheitlichen Auswirkungen der E-Zigaretten in wissenschaftlichen Studien zu untersuchen. Für das weitere Verfahren wünsche ich mir neue Vorschläge zu dem wichtigen Thema des Jugendschutzes. Ist die Industrie dazu bereit, auf Werbung, Aromen und Produktdesigns, die besonders die Jugendlichen ansprechen, zu verzichten?“

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eGarage hat eine neue Rubrik ins Leben gerufen. Wir bitten Meinungsbildner wie Bundestagsabgeordnete, Wissenschaftler und Branchenvertreter um ihre Einschätzungen zu verschiedenen Themen rund ums Dampfen.




Den Anfang macht der Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Thies, direkt gewählter CDU-Abgeordneter aus Nordrhein-Westfalen, Mitglied des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft. Wir baten um seine Einordnung zu drei Punkten: Harm Reduction, Aromen und Disposables. Wir sagen herzlichen Dank.

„Meine Position zu der Produktfamilie der E-Zigarette möchte ich unter drei Aspekte gliedern:
1. Harm Reduction: Das Konzept der Harm Reduction sehe ich als wichtigen Ansatz. Es ist entscheidend, alternative Produkte anzubieten, die Rauchern eine weniger schädliche Option zur Verfügung stellen, um ihr Rauchverhalten zu reduzieren oder aufzugeben. E-Zigaretten können eine Rolle bei der Schadensminimierung spielen, indem sie Rauchern eine Möglichkeit bieten, Nikotin ohne die schädlichen Verbrennungsprodukte des Tabakrauchs zu konsumieren. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass aufgrund des kurzen Zeitraums, in dem E Zigaretten auf dem Markt sind, Langzeitstudien zu den Auswirkungen fehlen. Daher bedarf es weiterer Forschung, um ein umfassendes Verständnis der Langzeitfolgen zu erlangen.

2. Aromen: Die in den Liquids enthaltenen Aromen sehe ich als einen kritischen Punkt. Einerseits können Aromen dazu beitragen, dass E-Zigaretten für Raucher attraktiver werden, insbesondere für diejenigen, die nach einer weniger schädlichen Alternative suchen. Andererseits besteht die Sorge, dass bestimmte Aromen eine unangemessene Anziehungskraft auf Jugendliche haben könnten. Es ist wichtig, diese beiden Aspekte sorgfältig abzuwägen. Eine ausgewogene Regulierung sollte den Schutz von Jugendlichen gewährleisten, indem sie den Zugang zu E-Zigaretten mit übermäßig attraktiven Aromen einschränkt, während sie erwachsenen Rauchern dennoch eine breite Palette von Aromen zur Verfügung stellt. Grundsätzlich schließe ich mich aber den Erkenntnissen des Bundesinstituts für Risikoforschung an, dass hier weitere Diskussionen und wissenschaftliche Erkenntnisse erforderlich sind.




3. Einweg-E-Zigaretten: Wie Sie auch meiner letzten Rede im Bundestag entnehmen konnten, lautet mein Grundsatz: „Niemand braucht diese Dinger. Sie müssen verboten werden.“ Der Großteil der Einweg-E-Zigaretten wird auf der Straße oder im Hausmüll entsorgt, was zu negativen Umweltauswirkungen und regelmäßigen Bränden auf Mülldeponien führt sowie dem Grundsatz der Kreislaufwirtschaft widerspricht. Bis ein wirkungsvolles Verbot in Kraft getreten ist, sollten wir uns bewusst sein, dass eine verantwortungsvolle Entsorgung dieser Produkte und das Wiederverwenden der Batterien von größter Bedeutung sind. Weiterhin gibt es bereits zahllose, bewährte Alternativen – in Form von Mehrweg-E-Zigaretten. Abschließend möchte ich betonen, dass die Regulierung von E-Zigaretten ein komplexes Thema darstellt, welches sowohl wissenschaftliche Erkenntnisse als auch eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Interessen erfordert. Die Debatte über die zukünftige Ausgestaltung der Gesetzgebung zu E-Zigaretten und die damit verbundenen Fragen wie Harm Reduction, Aromen und das Verbot der Einwegprodukte wird uns zweifellos in der 2. Hälfte des Sitzungsjahres 2023 beschäftigen. Ausdrücklich schätze ich den Einsatz der Industrie, die gesundheitlichen Auswirkungen der E-Zigaretten in wissenschaftlichen Studien zu untersuchen. Für das weitere Verfahren wünsche ich mir neue Vorschläge zu dem wichtigen Thema des Jugendschutzes. Ist die Industrie dazu bereit, auf Werbung, Aromen und Produktdesigns, die besonders die Jugendlichen ansprechen, zu verzichten?“

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