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So läuft das politische Berlin: Bundesrat nimmt Stellung, Bundesregierung mit Gegenäußerung

8. January 2016By ASW

Es ist ein simples parlamentarisches Spiel, das gewährleistet, dass alle Beteiligten beim Zustandekommen von Gesetzen auch gehört werden.

In der Praxis ist das für Laien nicht immer ganz nachvollziehbar. Darum dokumentieren wir an dieser Stelle den Werdegang zu einem Gesetzentwurf – des Bundesrates. Und hier wird es schon offiziell: “der Bundesrat (hat) in seiner 940. Sitzung am 18. Dezember 2015 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie zum verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sucht- und Gesundheitsgefahren ein Abgabeverbot für nikotinfreie Erzeugnisse, die in einer Wasserpfeife zur Inhalation erhitzt werden, umzusetzen ist.

Begründung:

Der Gesetzentwurf berücksichtigt ausschließlich Gefährdungen, die durch den Konsum von mittels elektronischer Zigaretten und Shishas verdampfter Aerosole entstehen. Unberücksichtigt bleibt der Konsum von nikotinfreien Erzeugnissen mittels herkömmlicher Wasserpfeifen (Shishas). So werden beispielsweise tabakfreie aromatisierte Kräutermischungen oder Zuckerrohrerzeugnisse mittels herkömmlicher Shishas konsumiert. Ferner sind auch aromatisierte Shiazo-Steine als Tabakersatz bei Jugendlichen beliebt und werden konsumiert. Nach geltender Rechtslage dürfen Gewerbetreibende Minderjährigen den Konsum von nikotinfreien Erzeugnissen mittels Shisha gestatten und entsprechende Erzeugnisse und Behältnisse abgeben.

Es bestehen jedoch auch bei nikotinfreien Wasserpfeifen Gesundheitsgefahren. Laut Feststellungen des Bundesinstituts für Risikobewertung entstehen bei der Verbrennung der Kohle in der Wasserpfeife erhebliche Mengen an gesund- heitsschädlichen Stoffen, insbesondere Kohlenmonoxid, Benzol sowie polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, die dann vom Wasserpfeifenraucher aufgenommen werden. Ferner kommen zum Teil Feuchthaltemittel wie Glycerin oder Propandiol zum Einsatz. Das Einatmen hoher Konzentrationen an Glycerin oder 1,2- Propandiol hat im Tierversuch zu Veränderungen des Zellepithels im Kehlkopf oder zu Reizungen der Nasenschleimhaut geführt.

Eine spezifische Gefährdung entsteht auch aus dem Umstand, dass Minderjährige durch den Konsum von Shishas an den Vorgang des Rauchens gewöhnt werden, eine unkritische Haltung zum Konsum aufbauen und deshalb später leicht auf nikotinhaltige Produkte umsteigen.
Aufgrund eingeschränkter Kontrollmöglichkeiten ist zudem nicht auszuschließen, dass Kinder und Jugendliche bei der Nutzung von herkömmlichen Shishas auch Nikotin konsumieren. Denn bei Kontrollen ist der Nachweis, ob die von den Minderjährigen konsumierte Substanz Tabak enthält oder nicht, höchst aufwendig und vor Ort kaum zu führen, zumal über die Inhaltsstoffe der Rauchmischungen oft Unklarheit herrscht.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Bundesregierung nimmt zur Stellungnahme des Bundesrates wie folgt Stellung:

Die Bundesregierung wird der Prüfbitte nachkommen, sobald neue wissenschaftliche Erkenntnisse eingeholt worden sind.

Bei nikotinfreien elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas ist die Gesundheitsgefährdung für Kinder und Jugendliche durch Studien des Bundesinstitutes für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums aus dem Jahr 2015 belegt. Demgegenüber liegen zu der Frage, ob auch der Konsum von nikotinfreien Erzeugnissen – beispielsweise tabakfreien aromatisierten Kräutermischungen oder Zuckerrohrerzeugnissen, aromatisierten Shiazo-Steinen – mittels Wasserpfeifen mit Gesundheitsgefahren für Kinder und Jugendliche verbunden ist, derzeit keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor.

Die Veröffentlichungen des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) vom 26. März 2009 „Gesundheits- und Suchtgefahren durch Wasserpfeifen“ und vom 17. Oktober 2011 „Ausgewählte Fragen und Antworten zu Wasserpfeifen“ beziehen sich auf herkömmliche Wasserpfeifen, mit denen Tabak konsumiert wird.

Ob diese Feststellungen des BfR zur Gesundheitsgefährdung auf nikotinfreie Erzeugnisse, die in einer Wasserpfeife zur Inhalation erhitzt werden, übertragbar sind, ist derzeit nicht abschließend geklärt.

Die Bundesregierung wird der Prüfbitte nachkommen, sobald neue und gezielte wissenschaftliche Erkenntnisse im Hinblick auf die Gesundheitsgefährdung von Kindern und Jugendlichen eingeholt worden sind. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollte sich auf dieser Grundlage eine Gesundheitsgefährdung für Kinder und Jugendliche durch diese Erzeugnisse ergeben, wird die Bundesregierung prüfen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind.

Und wer alles noch einmal genau nachlesen will, dem sei der Link zu dem Dokument empfohlen – hier bei eGarage.de.

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In der Praxis ist das für Laien nicht immer ganz nachvollziehbar. Darum dokumentieren wir an dieser Stelle den Werdegang zu einem Gesetzentwurf – des Bundesrates. Und hier wird es schon offiziell: “der Bundesrat (hat) in seiner 940. Sitzung am 18. Dezember 2015 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie zum verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sucht- und Gesundheitsgefahren ein Abgabeverbot für nikotinfreie Erzeugnisse, die in einer Wasserpfeife zur Inhalation erhitzt werden, umzusetzen ist.

Begründung:

Der Gesetzentwurf berücksichtigt ausschließlich Gefährdungen, die durch den Konsum von mittels elektronischer Zigaretten und Shishas verdampfter Aerosole entstehen. Unberücksichtigt bleibt der Konsum von nikotinfreien Erzeugnissen mittels herkömmlicher Wasserpfeifen (Shishas). So werden beispielsweise tabakfreie aromatisierte Kräutermischungen oder Zuckerrohrerzeugnisse mittels herkömmlicher Shishas konsumiert. Ferner sind auch aromatisierte Shiazo-Steine als Tabakersatz bei Jugendlichen beliebt und werden konsumiert. Nach geltender Rechtslage dürfen Gewerbetreibende Minderjährigen den Konsum von nikotinfreien Erzeugnissen mittels Shisha gestatten und entsprechende Erzeugnisse und Behältnisse abgeben.

Es bestehen jedoch auch bei nikotinfreien Wasserpfeifen Gesundheitsgefahren. Laut Feststellungen des Bundesinstituts für Risikobewertung entstehen bei der Verbrennung der Kohle in der Wasserpfeife erhebliche Mengen an gesund- heitsschädlichen Stoffen, insbesondere Kohlenmonoxid, Benzol sowie polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, die dann vom Wasserpfeifenraucher aufgenommen werden. Ferner kommen zum Teil Feuchthaltemittel wie Glycerin oder Propandiol zum Einsatz. Das Einatmen hoher Konzentrationen an Glycerin oder 1,2- Propandiol hat im Tierversuch zu Veränderungen des Zellepithels im Kehlkopf oder zu Reizungen der Nasenschleimhaut geführt.

Eine spezifische Gefährdung entsteht auch aus dem Umstand, dass Minderjährige durch den Konsum von Shishas an den Vorgang des Rauchens gewöhnt werden, eine unkritische Haltung zum Konsum aufbauen und deshalb später leicht auf nikotinhaltige Produkte umsteigen.
Aufgrund eingeschränkter Kontrollmöglichkeiten ist zudem nicht auszuschließen, dass Kinder und Jugendliche bei der Nutzung von herkömmlichen Shishas auch Nikotin konsumieren. Denn bei Kontrollen ist der Nachweis, ob die von den Minderjährigen konsumierte Substanz Tabak enthält oder nicht, höchst aufwendig und vor Ort kaum zu führen, zumal über die Inhaltsstoffe der Rauchmischungen oft Unklarheit herrscht.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Bundesregierung nimmt zur Stellungnahme des Bundesrates wie folgt Stellung:

Die Bundesregierung wird der Prüfbitte nachkommen, sobald neue wissenschaftliche Erkenntnisse eingeholt worden sind.

Bei nikotinfreien elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas ist die Gesundheitsgefährdung für Kinder und Jugendliche durch Studien des Bundesinstitutes für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums aus dem Jahr 2015 belegt. Demgegenüber liegen zu der Frage, ob auch der Konsum von nikotinfreien Erzeugnissen – beispielsweise tabakfreien aromatisierten Kräutermischungen oder Zuckerrohrerzeugnissen, aromatisierten Shiazo-Steinen – mittels Wasserpfeifen mit Gesundheitsgefahren für Kinder und Jugendliche verbunden ist, derzeit keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor.

Die Veröffentlichungen des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) vom 26. März 2009 „Gesundheits- und Suchtgefahren durch Wasserpfeifen“ und vom 17. Oktober 2011 „Ausgewählte Fragen und Antworten zu Wasserpfeifen“ beziehen sich auf herkömmliche Wasserpfeifen, mit denen Tabak konsumiert wird.

Ob diese Feststellungen des BfR zur Gesundheitsgefährdung auf nikotinfreie Erzeugnisse, die in einer Wasserpfeife zur Inhalation erhitzt werden, übertragbar sind, ist derzeit nicht abschließend geklärt.

Die Bundesregierung wird der Prüfbitte nachkommen, sobald neue und gezielte wissenschaftliche Erkenntnisse im Hinblick auf die Gesundheitsgefährdung von Kindern und Jugendlichen eingeholt worden sind. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollte sich auf dieser Grundlage eine Gesundheitsgefährdung für Kinder und Jugendliche durch diese Erzeugnisse ergeben, wird die Bundesregierung prüfen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind.

Und wer alles noch einmal genau nachlesen will, dem sei der Link zu dem Dokument empfohlen – hier bei eGarage.de.

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